Pfirsich mit gespaltenem Stein: essbar oder entsorgen?

Veröffentlichung honorarfrei bei Link zu: food-monitor.de

Ein gespaltener Stein kommt bei Pfirsichen, Nektarinen und Aprikosen gelegentlich vor. Ist das Fruchtfleisch frisch und unverändert, kann die Frucht meist gegessen werden – der innere Samenkern gehört jedoch nicht dazu.

Aufgeschnittene Aprikose mit Stein

Während des Wachstums kann sich der harte Stein teilen. Begünstigt wird das unter anderem durch ungleichmäßiges Wachstum, Witterung und Sorteneigenschaften. Der Spalt ist zunächst ein Qualitätsmerkmal, kein Beweis für eine giftige Frucht.

Frucht sorgfältig prüfen

Durch die Öffnung können jedoch Feuchtigkeit und Mikroorganismen leichter in das Innere gelangen. Ist der Stein schimmelig, riecht das Fruchtfleisch gärig oder faulig oder zeigt es ungewöhnliche Verfärbungen und weiche Stellen, sollte die gesamte Frucht entsorgt werden. Schimmel nur herauszuschneiden ist bei weichem, wasserreichem Obst keine sichere Lösung.

Ist der Stein sauber, das Fruchtfleisch normal gefärbt, fest und frisch riechend, spricht der gespaltene Stein allein nicht gegen den Verzehr. Obst vor dem Aufschneiden unter fließendem Wasser waschen und Schnittflächen sauber halten.

Inneren Kern nicht mitessen

Im Inneren des Steins liegt ein mandelähnlicher Samenkern. Besonders bittere Aprikosenkerne können viel Amygdalin enthalten, aus dem bei der Verdauung giftige Blausäure freigesetzt wird. Kinder sollen solche Kerne nach Empfehlung des Bundesinstituts für Risikobewertung gar nicht essen. Auch Erwachsene sollten Kerne aus Pfirsichen, Nektarinen oder Aprikosen nicht als Snack verwenden.

Das Fruchtfleisch enthält nur sehr geringe Mengen dieser cyanogenen Verbindungen und wird durch einen gespaltenen Stein nicht automatisch belastet. Entscheidend bleiben Frische und sichtbarer Verderb.

Mehr zu anderen Steinfrüchten bietet Süße, sonnengelbe Steinfrüchte: Mirabellen und Renekloden.

Weitere Informationen bietet das BfR zu bitteren Aprikosenkernen.

Aktualisiert am 15. August 2026
Quelle: Verbraucherzentrale Bayern / food-monitor / KI