Limo-Abgabe ab 2028: Vom CDU-Nein zum Regierungsplan

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Im Februar 2026 forderten mehr als 40 Organisationen eine gestaffelte Herstellerabgabe auf stark gezuckerte Getränke. Der CDU-Parteitag lehnte den Antrag ab – kurz darauf änderte sich die politische Lage grundlegend.

Der offene Brief von Organisationen aus Medizin, Wissenschaft, Verbraucherschutz und Zivilgesellschaft unterstützte einen Vorstoß der CDU Schleswig-Holstein. Ziel war eine Abgabe, deren Höhe vom Zuckergehalt eines Getränks abhängt. Hersteller sollten dadurch einen finanziellen Anreiz erhalten, Rezepturen zu verändern.

CDU-Parteitag lehnte den Vorstoß ab

Auf dem CDU-Bundesparteitag am 20. und 21. Februar 2026 fand der Antrag keine Mehrheit. Die Delegierten lehnten die Limo-Abgabe ab. Schleswig-Holstein verfolgte das Anliegen anschließend über eine Bundesratsinitiative weiter.

Die Ablehnung auf einem Parteitag war keine endgültige Entscheidung über ein Gesetz. Sie zeigte die damalige innerparteiliche Position, während Länder, Bundestagsfraktionen, Fachverbände und Bundesregierung die Maßnahme weiter diskutierten.

Bundesregierung plant Abgabe ab 2028

Ende April 2026 beschloss das Bundeskabinett Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027 und die Finanzplanung bis 2030. Darin ist eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ab 2028 als Konsolidierungsmaßnahme vorgesehen. Die Bundesregierung bestätigte diese Planung im Juni 2026 in einer Antwort an den Bundestag.

Damit ist die Abgabe politisch vorgesehen, aber noch nicht vollständig gesetzlich ausgestaltet. Zum Stand 14. August 2026 waren zentrale Details – darunter genaue Schwellenwerte, Höhe, betroffene Getränke, Verwendung der Einnahmen und Ausnahmen – Gegenstand des weiteren Gesetzgebungsverfahrens.

Warum eine gestaffelte Herstellerabgabe gefordert wird

Zuckergesüßte Getränke liefern viel freien Zucker, sättigen aber meist wenig. Ein hoher regelmäßiger Konsum ist mit einem erhöhten Risiko für Gewichtszunahme, Typ-2-Diabetes und Karies verbunden. Eine nach Zuckergehalt gestaffelte Abgabe soll deshalb nicht nur den Verkauf verteuern, sondern vor allem die Hersteller zur Reformulierung bewegen.

Großbritannien führte 2018 eine solche Abgabe ein. Bereits vor dem Inkrafttreten senkten viele Anbieter den Zuckergehalt, um unter die Abgabeschwellen zu gelangen. Das britische Beispiel belegt eine deutliche Reformulierung. Wie groß langfristige Effekte auf einzelne Erkrankungen und Gesundheitskosten sind, hängt jedoch von Modellannahmen, Konsumverhalten und der konkreten Ausgestaltung ab.

16 Milliarden Euro sind eine Modellrechnung

Die im offenen Brief genannte mögliche Entlastung von 16 Milliarden Euro ist keine bereits erzielte Einsparung. Sie beruht auf einer Modellrechnung zu vermiedenen Erkrankungen und Folgekosten. Solche Berechnungen können politische Größenordnungen zeigen, sind aber mit Unsicherheiten behaftet.

Gegner verweisen auf mögliche Preissteigerungen, Bürokratie und Zweifel an der Lenkungswirkung. Für die gesundheitliche Bewertung ist entscheidend, ob die Abgabe ausreichend stark gestaffelt wird, Reformulierungen tatsächlich fördert und von weiteren Maßnahmen wie guter Schulverpflegung, verständlicher Kennzeichnung und Ernährungsbildung begleitet wird.

Wie es weitergeht

Ein Regierungsplan ist noch kein geltendes Recht. Erst ein konkreter Gesetzentwurf zeigt, welche Produkte erfasst werden und wie die Abgabe technisch funktioniert. Der Beitrag Zuckerabgabe ab 2028: Stand, Wirkung und Streitpunkte verfolgt die anschließende Debatte.

Offizielle Grundlage zum aktuellen Stand: Antwort der Bundesregierung zur geplanten Zuckerabgabe ab 2028.

Aktualisiert am 14. August 2026

Quelle: foodwatch / food-monitor