Auf den Etiketten von Vitamin C, Curcumin oder Coenzym Q10 taucht immer häufiger ein Zusatz auf, der lange Zeit vor allem aus der pharmazeutischen Forschung bekannt war.
„Liposomal“ ist zu einem Verkaufsargument geworden, mit dem sich Hersteller in einem dicht besetzten Markt abheben wollen.

Hinter dem Wort steckt ein aufwendiges Verfahren, das Rohstoffeinkauf, Anlagen und Qualitätskontrolle verändert. Zugleich ist der Begriff lebensmittelrechtlich nicht definiert, und daraus entstehen Fragen nach Vergleichbarkeit und Kontrolle. Für die Branche stellt sich damit die Frage, welche Standards sich durchsetzen, solange es keine verbindliche Definition gibt. Ein Blick auf Marktzahlen, Fertigung, Messwerte und Rechtsrahmen zeigt, wo das Segment heute steht.
Vitamin C gehört zu den meistverkauften Nahrungsergänzungen
Wie groß das Umfeld ist, in dem sich die Technologie behaupten muss, zeigt eine aktuelle Marktanalyse des Arbeitskreises Nahrungsergänzungsmittel im Lebensmittelverband Deutschland. Für den Zeitraum von September 2024 bis September 2025 ermittelte sie ein Marktvolumen von rund 4,3 Milliarden Euro bei etwa 415 Millionen verkauften Packungen. Unter den Vitaminen liegt Vitamin C mit 35,6 Millionen Packungen beim Absatz vorn, noch vor Multivitaminpräparaten und Vitamin D.
Für Hersteller liposomaler Produkte ist ein weiterer Wert aufschlussreich. Online- und Versandkanäle stehen inzwischen für 22,5 Prozent der verkauften Produkte. Gerade für erklärungsbedürftige Präparate ist dieser Kanal wichtig, weil sich Herstellungsverfahren und Prüfwerte in einem Onlineshop ausführlicher darstellen lassen als auf einem Regaletikett. Eigene Zahlen zu liposomalen Nahrungsergänzungen weist die Analyse allerdings nicht aus, ihr Marktanteil lässt sich deshalb seriös nicht beziffern.
Die Trägertechnik stammt aus der Arzneimittelentwicklung
Für Pharmaunternehmen sind Liposomen ein seit Jahrzehnten erforschtes Trägersystem, das in einzelnen Arzneimitteln eingesetzt wird. Wer die Technik auf Nahrungsergänzungen überträgt, übernimmt damit ein Verfahren mit hohen Anforderungen an Anlagen und Prozesskontrolle.
Mit dem Wechsel in den Lebensmittelbereich hat sich vor allem der Rohstoffeinkauf verändert. Als Ausgangsmaterial für die Phospholipide dient Lecithin, und bei der Wahl der Pflanze spielt die Kennzeichnung eine Rolle. Soja zählt zu den Allergenen, die auf dem Etikett hervorgehoben werden müssen, und viele Kundinnen und Kunden achten zusätzlich auf eine gentechnikfreie Herkunft. Hersteller, die vegane und sojafreie Rezepturen anbieten wollen, greifen deshalb häufig zu Lecithin aus Sonnenblumen.
Die Herstellung verlangt Hochdruck und genaue Messtechnik
Werden Phospholipide einfach in Wasser verrührt, entstehen zunächst große, mehrschichtige Vesikel mit sehr unterschiedlichen Durchmessern. Kleine und gleichmäßige Liposomen bilden sich erst, wenn zusätzliche Energie eingetragen wird. In der industriellen Fertigung folgen deshalb mehrere Arbeitsschritte aufeinander.
- Lösen und Mischen der Phospholipide mit dem Wirkstoff
- Zerkleinern der Vesikel per Hochdruckhomogenisierung oder Ultraschall
- Messen der Partikelgröße und ihrer Verteilung
- Bestimmen des Verkapselungsgrads, also des Wirkstoffanteils, der tatsächlich im Liposom steckt
- Weiterverarbeitung zu Flüssigkonzentrat, Pulver oder Kapselfüllung
Jeder dieser Schritte prägt das Endprodukt. Ein Präparat, in dem Lecithin und Wirkstoff lediglich gemischt wurden, trägt unter Umständen dieselbe Bezeichnung wie eine Formulierung mit kontrollierter Partikelgröße. Technisch trennt die beiden Produkte viel, am Etikett ist der Unterschied für Verbraucherinnen und Verbraucher kaum zu erkennen.
Kapseln machen liposomale Produkte alltagstauglich
Liposomale Präparate werden als Flüssigkonzentrat, als Pulver und in Kapseln angeboten. Flüssige Zubereitungen stehen dem Herstellungsprozess am nächsten, schmecken aber häufig deutlich nach Lecithin und sind nach dem Öffnen nur begrenzt haltbar. Für eine Kapsel muss die Liposomendispersion in eine feste Form überführt werden, ohne dass die Struktur dabei verloren geht. Das ist aufwendiger, ergibt aber ein Produkt, das sich genau dosieren und problemlos mitnehmen lässt.
Wie ein solches Kapselprodukt aufgebaut sein kann, zeigt etwa liposomales Vitamin C von Nutrise Health. Die Rezeptur ist vegan und sojafrei und verzichtet auf Magnesiumstearat sowie zusätzliche Füllstoffe. Ein Glas enthält 120 Kapseln, das entspricht laut Hersteller 60 Tagesportionen. Verkapselt und abgefüllt wird in Deutschland, als Verpackung dient recycelbares Braunglas, das den Inhalt vor Licht schützt.
Messwerte ersetzen das bloße Etikettenversprechen
Weil das Wort liposomal nicht geschützt ist, gewinnen überprüfbare Kennzahlen an Gewicht. In der Branche haben sich einige Parameter etabliert, an denen sich Formulierungen vergleichen lassen.
- Durchmesser der Bläschen, ermittelt mit Laserstreulicht-Verfahren wie DLS oder PCS
- Größenverteilung, ausgedrückt über den Polydispersitätsindex
- Verkapselungsgrad als Anteil des eingeschlossenen Wirkstoffs
- Pflanzliche Rohstoffquelle des Lecithins
- Stabilität der Liposomen über die gesamte Haltbarkeitsdauer
Wie weit die Offenlegung solcher Werte gehen kann, zeigt Nutrise Health. Der Hersteller hat zehn liposomale Produkte im Sortiment und stellt die zugehörigen Laborbefunde online bereit, inklusive des für die jeweilige Charge gemessenen Liposomendurchmessers. Ob ein Unternehmen solche Werte veröffentlicht, entscheidet es bislang selbst. Eine verbindliche Prüfvorgabe für liposomale Nahrungsergänzungen existiert nicht.
Rechtlich bleiben liposomale Präparate Lebensmittel
Eine neue Darreichungsform ändert an der rechtlichen Einordnung nichts. Liposomale Vitamine sind Nahrungsergänzungsmittel und damit Lebensmittel. Wie sie sich von Medikamenten mit demselben Nährstoff abgrenzen, erklärt der Beitrag Nahrungsergänzungsmittel oder Arzneimittel ausführlich. Maßgeblich sind Zweckbestimmung, Dosierung und Aufmachung.
Eine Zulassung brauchen die Produkte nicht. Wer ein Nahrungsergänzungsmittel als Hersteller oder Einführer in den Verkehr bringt, muss es nach § 5 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung spätestens beim ersten Inverkehrbringen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit anzeigen und ein Muster des Etiketts vorlegen. Eine Prüfung der Liposomenqualität ist mit dieser Anzeige nicht verbunden. Für die Einhaltung des Lebensmittelrechts haften die Unternehmen selbst, die Überwachungsbehörden der Länder kontrollieren risikoorientiert und in Stichproben.
In der Werbung zählen nur zugelassene Gesundheitsaussagen
Für das Marketing setzt die europäische Health-Claims-Verordnung enge Grenzen. Welche Aussagen bei der Werbung für Nahrungsergänzungsmittel erlaubt sind, ergibt sich aus einer Liste zugelassener Formulierungen, die an bestimmte Nährstoffe und Mindestmengen gebunden sind.
Beim Vitamin C darf ein Hersteller etwa angeben, dass es dazu beiträgt, die Zellen vor oxidativem Stress zu schützen, oder zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Funktion der Haut beiträgt. Aussagen zur Darreichungsform stehen nicht auf der Liste der Health Claims und unterliegen dem allgemeinen Grundsatz, dass Informationen über Lebensmittel nicht irreführen dürfen. Aussagen über das Heilen oder Verhüten von Krankheiten sind bei Lebensmitteln ohnehin ausgeschlossen.
Die Formulierung wird zum Wettbewerbsfaktor
Die Liposomen-Technologie verschiebt den Wettbewerb im Supplement-Markt ein Stück weg von der reinen Milligrammzahl. Bei liposomalen Produkten rücken Partikelgröße, Phospholipidquelle und Laboranalysen in den Vordergrund der Produktkommunikation. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das mehr Transparenz, solange die Werte nachvollziehbar gemessen und offengelegt werden. Offen ist, ob sich Branche oder Gesetzgeber auf gemeinsame Mindestanforderungen für die Bezeichnung liposomal verständigen. Bis dahin hängt die Vergleichbarkeit der Produkte davon ab, wie bereitwillig einzelne Hersteller ihre Messwerte zugänglich machen.
