Nahrungsergänzungsmittel oder Arzneimittel: Was ist der Unterschied?

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Gleicher Nährstoff, unterschiedlicher rechtlicher Zweck

Tabletten und Kapseln als Nahrungsergänzungsmittel
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Vitamin D, Eisen, Calcium oder Magnesium werden sowohl als Nahrungsergänzungsmittel als auch als Arzneimittel angeboten. Aussehen und Inhaltsstoff können ähnlich sein. Entscheidend sind jedoch Zweckbestimmung, Dosierung, Aufmachung und die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen.

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel

Nahrungsergänzungsmittel sollen die allgemeine Ernährung ergänzen. Sie enthalten Nährstoffe oder andere Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung in dosierter Form, etwa als Tabletten, Kapseln, Tropfen oder Pulverportionen.

Sie dürfen nicht mit der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer Krankheit beworben werden. Gesundheitsbezogene Aussagen sind dennoch nicht vollständig verboten: Zulässig sind nur von der Europäischen Union genehmigte Health Claims und nur unter den dafür festgelegten Bedingungen. Eine Aussage wie „Vitamin D trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“ ist etwas anderes als das unzulässige Versprechen, ein Produkt verhindere Infektionen.

Die Anzeige beim BVL ist keine Zulassung

Wer ein Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland erstmals in Verkehr bringt, muss es dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit anzeigen und ein Etikettenmuster einreichen. Das BVL prüft damit nicht vorab Wirksamkeit, Sicherheit oder jede einzelne Zusammensetzung und genehmigt das Produkt nicht. Verantwortlich für die Einhaltung des Lebensmittelrechts sind Hersteller und Vertreiber; die amtliche Lebensmittelüberwachung der Länder kontrolliert den Markt stichproben- und risikoorientiert.

Für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln bestehen im August 2026 weiterhin keine allgemein verbindlichen Höchstmengen auf nationaler oder europäischer Ebene. Das Bundesinstitut für Risikobewertung veröffentlicht wissenschaftlich abgeleitete Höchstmengenvorschläge, die der Risikobegrenzung und Orientierung dienen, aber keine gesetzlichen Grenzwerte sind.

Arzneimittel durchlaufen ein Zulassungs- oder Registrierungsverfahren

Arzneimittel sind dazu bestimmt, Krankheiten zu heilen, zu lindern oder zu verhüten oder Körperfunktionen pharmakologisch zu beeinflussen. Für eine Zulassung müssen grundsätzlich Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit belegt werden. Herstellung, Wirkstoffgehalt, Packungsinformation, Nebenwirkungen und Überwachung unterliegen dem Arzneimittelrecht.

Dass ein Nährstoff auch als Arzneimittel erhältlich ist, macht jedes Produkt mit diesem Stoff noch nicht zum Medikament. Umgekehrt ist ein als Lebensmittel verkauftes Präparat nicht automatisch harmlos. Hohe Dosen können Nebenwirkungen verursachen oder mit Arzneimitteln wechselwirken.

Vor der Einnahme die Produktkategorie prüfen

Auf einem Nahrungsergänzungsmittel muss diese Bezeichnung stehen. Vorgeschrieben sind unter anderem die tägliche Verzehrsmenge, der Hinweis, sie nicht zu überschreiten, sowie der Hinweis, dass das Produkt keine ausgewogene Ernährung ersetzt. Bei einem festgestellten Mangel oder einer Erkrankung sollte die Auswahl und Dosierung ärztlich oder pharmazeutisch abgestimmt werden.

Vertiefende Einordnung zu Nutzen und Risiken:

Über Sinn und Unsinn von Nahrungsergänzungsmitteln

Quelle: Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) / food-monitor
Aktualisiert am 14. August 2026