Stand: August 2026
1. Zweck der Pressefächer
food-monitor stellt unter der Bezeichnung pr4food Pressefächer zur Veröffentlichung von Presse-, Produkt- und Unternehmensmeldungen aus der Lebensmittel- und Ernährungswirtschaft sowie angrenzenden Branchen bereit.
Pressefächer können insbesondere von Unternehmen, Organisationen, Verbänden und PR-Agenturen genutzt werden.
Die in Pressefächern veröffentlichten Beiträge sind Unternehmens- beziehungsweise PR-Kommunikation und von den redaktionellen Beiträgen von food-monitor zu unterscheiden.
2. Einrichtung und Nutzung
Für die erstmalige technische und administrative Einrichtung eines Pressefaches wird eine einmalige Einrichtungspauschale in der bei der Anmeldung angegebenen Höhe zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer erhoben.
Die weitere Nutzung des eingerichteten Pressefaches ist kostenlos.
Die Einrichtungspauschale wird ausschließlich für die Einrichtung und Bereitstellung des Pressefaches und des Benutzerzugangs erhoben. Sie ist keine Vergütung für einzelne Veröffentlichungen und begründet keinen Anspruch auf Veröffentlichung bestimmter Beiträge.
Ein Anspruch auf Einrichtung oder dauerhafte Bereitstellung eines Pressefaches besteht nicht.
3. Veröffentlichung von Meldungen
Nutzer eines Pressefaches können über ihren Benutzerzugang Meldungen zur Veröffentlichung in pr4food bereitstellen.
food-monitor behält sich das Recht vor, Meldungen abzulehnen, nicht zu veröffentlichen, nachträglich zu entfernen oder ihre Darstellung technisch anzupassen, wenn sie insbesondere nicht dem thematischen Zweck von pr4food entsprechen, Rechte Dritter verletzen oder gegen geltendes Recht verstoßen.
4. Verantwortung für Inhalte
Der Nutzer ist für die von ihm bereitgestellten Inhalte und sachlichen Aussagen verantwortlich.
Er bestätigt mit der Übermittlung, über die zur Veröffentlichung erforderlichen Nutzungsrechte an Texten, Bildern, Grafiken und sonstigen Materialien zu verfügen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
Der Nutzer darf insbesondere keine Inhalte bereitstellen, deren Veröffentlichung gegen gesetzliche Vorschriften, Persönlichkeitsrechte, Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte verstößt.
5. Bearbeitung durch food-monitor
food-monitor darf Rechtschreib-, Grammatik-, Formatierungs- und typografische Korrekturen sowie technisch erforderliche Anpassungen vornehmen, soweit dadurch der Sinn der Meldung nicht wesentlich verändert wird.
Bei fehlenden oder technisch ungeeigneten Abbildungen kann food-monitor auf eine Veröffentlichung des Bildmaterials verzichten.
Inhaltliche Änderungen, die über solche Korrekturen hinausgehen, erfolgen nur, soweit sie für eine rechtmäßige oder sachgerechte Veröffentlichung erforderlich sind.
6. Kennzeichnung und Zuordnung
Veröffentlichungen aus Pressefächern werden dem Bereich pr4food beziehungsweise dem jeweiligen Pressefach zugeordnet.
Die jeweilige Herkunft beziehungsweise der Herausgeber soll für den Nutzer erkennbar sein. Beiträge aus pr4food geben nicht notwendigerweise die Auffassung der Redaktion von food-monitor wieder.
7. Externe Links
Externe Links dürfen einen sachlichen Bezug zur jeweiligen Meldung haben und insbesondere auf Quellen, weiterführende Informationen sowie Websites der genannten Unternehmen oder Organisationen verweisen.
food-monitor behält sich vor, Links zu entfernen, zu ändern oder technisch zu kennzeichnen, soweit dies aus rechtlichen, redaktionellen oder technischen Gründen erforderlich ist.
Ein Anspruch auf eine bestimmte technische Behandlung, Suchmaschinenwirkung oder dauerhafte Bereitstellung eines Links besteht nicht.
8. Benutzerzugang
Zugangsdaten sind vom Nutzer vertraulich zu behandeln und dürfen nur den zur Nutzung des jeweiligen Pressefaches berechtigten Personen zugänglich gemacht werden.
Änderungen der zuständigen Ansprechpartner oder missbräuchliche Nutzungen des Zugangs sind food-monitor unverzüglich mitzuteilen.
food-monitor kann einen Benutzerzugang sperren oder ein Pressefach schließen, insbesondere wenn die Voraussetzungen für die Nutzung nicht mehr vorliegen oder wiederholt gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen wird.
9. Beendigung
Der Nutzer kann jederzeit die Schließung seines Pressefaches verlangen.
Eine Rückzahlung der einmaligen Einrichtungspauschale erfolgt nach erfolgter Einrichtung des Pressefaches nicht.
Bereits veröffentlichte Beiträge können im Rahmen der redaktionellen und technischen Archivführung von food-monitor bestehen bleiben, soweit keine rechtlichen Gründe für eine Entfernung vorliegen.
10. Betreiber
Betreiber von food-monitor und Vertragspartner für die Einrichtung eines Pressefaches ist die im Impressum von food-monitor genannte Gesellschaft.
Es gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften sowie die Datenschutzerklärung und das Impressum von food-monitor.
