Kokain-Spuren in Cola-Getränk gesundheitlich unbedenklich
Leser: 341 | Heute: 3 | Zuletzt am 29 . Juli 2010
Verkaufsverbot in NRW bleibt aber bestehen
Mehrere Bundesländer, darunter auch das Land Nordrhein-Westfalen, haben die Lebensmittelüberwachung angewiesen, das Cola-Getränk „Red Bull“ vorläufig sicherzustellen. In dem Cola-Getränk ist ein Extrakt aus Kokablättern verarbeitet worden.
Da Kokablätter Betäubungsmittel sind, ist automatisch jedes Erzeugnis, das Extrakte dieser Blätter enthält, ein Betäubungsmittel. Das Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA.NRW) hatte in einer Probe des als Lebensmittel vertriebenen Getränkes das Betäubungsmittel Kokain in sehr geringen Spuren – 0,4 Mikrogramm pro Liter – nachgewiesen. Es besteht keine gesundheitliche Gefahr, sagte ein Sprecher des NRW-Verbraucherministeriums. Das Verkaufsverbot bleibe jedoch bestehen, denn es ist nicht zulässig, ein Betäubungsmittel als Lebensmittel zu vermarkten.
Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit
des Landes Nordrhein-Westfalen (LIGA.NRW)
Ulenbergstraße 127-131
40225 Düsseldorf
http://www.liga.nrw.de
Quelle: LIGA
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