Wassersorten: Mineral-, Heil-, Quell- und Tafelwasser

Mineralwasser, Heilwasser, Quellwasser und Tafelwasser unterscheiden sich rechtlich und bei ihrer Herstellung.

Frau trinkt Wasser aus einem Glas
Foto: Daria Shevtsova / Pexels

Leitungswasser ist in Deutschland ein preiswerter und streng überwachter Durstlöscher. Im Handel stehen daneben natürliches Mineralwasser, Heilwasser, Quellwasser und Tafelwasser. Die Bezeichnungen sind nicht austauschbar.

Natürliches Mineralwasser

Natürliches Mineralwasser stammt aus einem unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen. Es muss von ursprünglicher Reinheit sein. Seine wesentlichen Eigenschaften und seine Zusammensetzung bleiben im Rahmen natürlicher Schwankungen konstant.

Als einziges Lebensmittel benötigt natürliches Mineralwasser eine amtliche Anerkennung. Es wird am Quellort abgefüllt. Nur wenige Behandlungsverfahren sind zulässig, etwa das Entfernen bestimmter Eisen-, Mangan-, Schwefel- oder Arsenverbindungen. Kohlensäure darf entzogen oder zugesetzt werden. Mineralwasser muss entgegen einer verbreiteten Annahme keinen bestimmten Mindestgehalt an Mineralstoffen aufweisen.

Heilwasser ist ein Arzneimittel

Heilwasser wird ebenfalls am Quellort abgefüllt, zählt rechtlich aber nicht zu den Lebensmitteln, sondern zu den Arzneimitteln. Für die Zulassung müssen Qualität, Unbedenklichkeit und die beanspruchte Wirkung belegt sein. Anwendungsgebiete, Dosierung und mögliche Gegenanzeigen stehen auf dem Etikett.

Wer Heilwasser gezielt wegen einer Erkrankung trinken möchte oder regelmäßig Medikamente einnimmt, sollte die Hinweise beachten und bei Unsicherheit ärztlichen oder pharmazeutischen Rat einholen.

Quellwasser

Quellwasser stammt aus unterirdischen Wasservorkommen und wird am Quellort abgefüllt. Es braucht keine amtliche Anerkennung und keinen Nachweis der ursprünglichen Reinheit. Für Hygiene und zulässige Behandlungen gelten gesetzliche Anforderungen; außerdem sind die einschlägigen Vorgaben der Trinkwasserverordnung zu beachten.

Seine Mineralstoffzusammensetzung muss nicht so konstant sein wie bei natürlichem Mineralwasser. Eine vollständige Mineralstoffanalyse ist auf dem Etikett nicht vorgeschrieben.

Tafelwasser

Tafelwasser ist ein hergestelltes Getränk. Es kann aus Trinkwasser, natürlichem Mineralwasser oder einer Mischung bestehen. Zulässig sind außerdem bestimmte Zutaten wie Natursole, Meerwasser, Natriumchlorid oder – innerhalb festgelegter Grenzen – Magnesiumchlorid.

Tafelwasser darf an jedem geeigneten Ort hergestellt und abgefüllt sowie über Zapfanlagen offen ausgeschenkt werden. Eine bestimmte geografische Herkunft darf nicht vorgetäuscht werden. Wer in der Gastronomie ausdrücklich Mineralwasser bestellt, bekommt es dagegen in der Originalflasche, die erst am Tisch geöffnet wird.

Welche Angaben helfen beim Einkauf?

Das Etikett nennt die rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung. Bei Mineralwasser stehen dort unter anderem Quelle, Quellort und die charakteristische Zusammensetzung. Aussagen wie „calciumhaltig“, „magnesiumhaltig“ oder „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ sind nur unter festgelegten Voraussetzungen erlaubt.

Die Einzelheiten regelt die aktuelle Mineral- und Tafelwasser-Verordnung. Wie sich andere Getränke anhand ihrer Bezeichnung unterscheiden, erklärt der Beitrag Gemüsesaft und Gemüsenektar: Unterschiede und Leitsätze.

Redaktionell und fachlich aktualisiert: food-monitor, 11. August 2026

Quelle: Verena Dorloff, Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) / food-monitor



Rezept: Gurken-Zitronen-Wasser mit Minze

Zutaten für 1 Liter

  • 1 Liter kaltes Trink- oder Mineralwasser
  • 6 dünne Scheiben Salatgurke
  • 3 dünne Scheiben einer unbehandelten Zitrone
  • 2 Zweige frische Minze

Zubereitung

  1. Gurke, Zitrone und Minze unter fließendem Wasser gründlich waschen.
  2. Alle Zutaten in eine saubere Karaffe geben und mit dem kalten Wasser auffüllen.
  3. Abgedeckt 30 bis 60 Minuten im Kühlschrank ziehen lassen und gekühlt servieren.

Sicherheit und Allergene: Das aromatisierte Wasser durchgehend kühlen und innerhalb von 24 Stunden verbrauchen. Obst, Gemüse und Kräuter nicht mehrfach aufgießen. Das Rezept enthält keine der 14 kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene; individuelle Unverträglichkeiten sind möglich.