Greenwashing von Dr. Oetker: DUH stoppt unbelegtes Klimaversprechen

Veröffentlichung honorarfrei bei Link zu: food-monitor.de

Dr. Oetker darf nach einer Unterlassungserklärung nicht mehr ohne nachvollziehbaren Maßnahmenplan mit vollständiger Klimaneutralität bis 2050 werben.

Die Deutsche Umwelthilfe wertet die Einigung als Erfolg gegen Greenwashing und fordert den Lebensmittelkonzern zu überprüfbaren Emissionsminderungen entlang der gesamten Lieferkette auf.

Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat Dr. Oetker eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Das Unternehmen verpflichtet sich demnach, den Werbeclaim, bis zum Jahr 2050 vollständige Klimaneutralität zu erreichen, künftig nicht mehr zu verwenden, wenn nicht ausreichend belegt wird, mit welchen konkreten Schritten das Ziel erreicht werden soll.

Die DUH hatte beanstandet, dass ein nachvollziehbarer Reduktionsplan mit überprüfbaren Zwischenzielen und konkreten Maßnahmen fehle. Sie fordert das Unternehmen nun auf, Treibhausgasemissionen entlang der gesamten Lieferkette wirksam zu reduzieren. Dabei verweist die Organisation insbesondere auf Methanemissionen aus der Milchproduktion.

Strengere Vorgaben für Umweltwerbung

Zusätzlich verweist die DUH auf neue Vorgaben der EU-Verbraucherschutzrichtlinie EmpCo. Künftige Umweltleistungen dürfen danach nur beworben werden, wenn ein detaillierter, realistischer und öffentlich einsehbarer Umsetzungsplan vorliegt, der regelmäßig extern überprüft wird und messbare, zeitgebundene Ziele enthält.

Quelle: duh.de