Einnahme von Lithium nur unter ärztlicher Aufsicht

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Lithiumhaltige Nahrungsergänzungsmittel und andere Lebensmittel mit zugesetzten Lithiumverbindungen sind in der Europäischen Union nicht zulässig.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnt vor entsprechenden Angeboten im Onlinehandel. Bereits eine moderate Erhöhung des Lithiumspiegels im Körper könne gesundheitlich schwerwiegende Folgen haben.

Lithium kommt natürlicherweise nur in sehr geringen Mengen in Lebensmitteln vor. Nach Angaben des BVL gibt es keinen Nachweis für einen ernährungsphysiologischen Bedarf oder für Mangelerscheinungen, die durch Nahrungsergänzung ausgeglichen werden müssten.

Lithiumverbindungen werden medizinisch unter anderem bei Depressionen und bipolaren Störungen eingesetzt. Eine solche Behandlung erfordert ärztliche Begleitung und regelmäßige Kontrollen des Lithiumspiegels sowie der Nieren- und Schilddrüsenfunktion. Von einer Selbstmedikation rät das BVL dringend ab.

www.bvl.bund.de