Eine Krebserkrankung wirft viele Fragen auf – auch zu körperlicher Aktivität.
Darf ich mich noch körperlich belasten? Wenn ja, wie viel? Studien belegen: Bewegung und Sport helfen vor, während und nach einer Krebstherapie Nebenwirkungen zu verhindern und zu lindern, die körperliche Funktions- und Leistungsfähigkeit zu verbessern und die Lebensqualität zu steigern. Art und Umfang der körperlichen Aktivität sollten individuell angepasst werden. Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums erklärt, was zu beachten ist.
Durch regelmäßige Bewegung vor, während und nach der Behandlung können Krebsbetroffene nachweislich therapiebedingte Müdigkeit lindern, Lymphödeme bei Brustkrebs verringern und körperliche Funktionen verbessern. Ängste können durch die körperliche Aktivität gemindert und die Lebensqualität gesteigert werden. Betroffene können also durch regelmäßige Bewegung und/oder Sport deutlich zur Verbesserung des eigenen Allgemein- und Gesundheitszustandes beitragen.
Bewegung auf die Situation abstimmen
Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt Erwachsenen, mindestens 150 Minuten pro Woche moderat oder 75 Minuten intensiv aktiv zu sein. Daran können sich auch Krebserkrankte orientieren. Selbst bei Chemotherapie oder Bestrahlung ist angepasste Bewegung möglich und sinnvoll, im richtigen Rahmen oft sogar notwendig. Gleichzeitig kann die körperliche Belastung auch schwerfallen. Wie viel Bewegung gut tut, hängt immer von der individuellen Erkrankung, der Therapie und dem Gesundheitszustand ab.
Von den möglichen Trainingsarten haben sich in Studien überwiegend Ausdauer-, Krafttraining oder die Kombination aus beidem bewährt. Je nach Intensität und Häufigkeit spüren Betroffene in der Regel bereits nach zwei bis vier Wochen, dass sie belastbarer werden. Ebenfalls können sich körperliche Tätigkeiten im Beruf oder Bewegung im Alltag positiv auswirken, zum Beispiel, die Treppe statt des Aufzugs zu nehmen. Gut zu wissen: Besonders bisher inaktive Patientinnen und Patienten können bereits von wenig Bewegung stark profitieren.
Was ist zu beachten?
Betroffene, die gezielt in ein Bewegungsprogramm einsteigen wollen, sollten vorab im Gespräch mit ihren Ärztinnen und Ärzten klären, dass dies im individuellen Fall unbedenklich ist. Gegebenenfalls können diese auch Hinweise auf spezialisierte Angebote wie onkologische Sport- und Bewegungsgruppen und Rehabilitationsmaßnahmen geben oder auf Möglichkeiten der Bewegungsberatung verweisen. Denn bei der Planung und Ausübung eines Sport- oder Bewegungsprogramms ist es empfehlenswert, sich fachlich beraten zu lassen. So wird beispielweise Rehabilitationssport – wie in der Regel alle zertifizierten, onkologischen Bewegungsangebote – von qualifizierten Fachkräften wie Physio- und Sporttherapeuten oder Übungsleitern im Rehabilitationssport angeboten und beaufsichtigt.
Wer übernimmt die Kosten?
Laut Deutschem Ärzteblatt haben sich Sport- und Bewegungsprogramme als unterstützende Maßnahme während oder unmittelbar nach der onkologischen Behandlung zwar etabliert, sind aber längst nicht flächendeckend in die onkologische Versorgung integriert.
Joachim Wiskemann, Leiter der AG Onkologische Sport- und Bewegungstherapie am NCT Heidelberg, fasst die Versorgungssituation so zusammen: „Auch wenn spezifische onkologische Sport- und Bewegungsprogramme längst noch nicht flächendeckend verfügbar sind und dringend für alle Betroffenen verfügbar gemacht werden müssen, gibt es schon einige Möglichkeiten der Abrechnung mit Kostenträgern, die bislang aber nur wenigen bekannt sind. Das möchten wir ändern.“
Die Kostenübernahme hängt vom Angebot und vom zuständigen Kostenträger ab. Ärztlich verordneter Rehabilitationssport für gesetzlich Versicherte wird mit Muster 56 beantragt und von der Krankenkasse genehmigt; der Regelumfang beträgt 50 Übungseinheiten in 18 Monaten. Nach einer medizinischen Rehabilitation kann die Rehaklinik Rehabilitationssport über Muster G850 zulasten der Deutschen Rentenversicherung verordnen. Hier gelten andere Fristen und Leistungsumfänge.
Davon zu unterscheiden ist T-RENA: Diese gerätegestützte Reha-Nachsorge wird bei entsprechender Empfehlung der Rehaklinik von der Deutschen Rentenversicherung finanziert und umfasst regulär 26 Trainingseinheiten sowie ein Einführungstraining. Sie ist kein allgemeines Bewegungsangebot, das sämtliche Krankenkassen übernehmen.
Bei der onkologischen Trainings- und Bewegungstherapie (OTT) und der FPZ Krebstherapie hängt eine Erstattung unter anderem von der Versicherung und bestehenden Verträgen ab. Betroffene sollten die Voraussetzungen und eine mögliche Kostenübernahme vor Trainingsbeginn mit dem jeweiligen Kostenträger klären.
Darüber hinaus ist es möglich eine physiotherapeutische Leistung, wie etwa Krankengymnastik am Gerät oder Einzeltherapie in Anspruch zu nehmen. Allerdings können solche Leistungen derzeit nicht generell für Krebsbetroffene verschrieben werden. Die Verordnung muss sich nach dem Heilmittelkatalog für die Physiotherapie richten. Weitere Informationen zu Abrechnungsmöglichkeiten von Bewegungsprogrammen finden Sie unter: https://netzwerk-onkoaktiv.de/fuer-betroffene/abrechnungsmoeglichkeiten-fuer-betroffene/
Wo finde ich passende Angebote?
Passende Angebote findet man beispielsweise mit Hilfe der Bewegungslandkarte (https://app.bewegungslandkarte.de/) des Deutschen Olympischen Sportbundes, über die regionalen Landes- und Behindertensportbünde sowie über Krebsberatungsstellen. Auch der Krebsinformationsdienst hält Informationen zu qualitätsgesicherten Bewegungsangeboten für Betroffene bereit (Telefon 0800-42-03040, Email krebsinformationsdienst@dkfz.de)
Ein besonderes deutschlandweites Netzwerk aus onkologischen Bewegungsangeboten, das in große, nationale Versorgungsstudien involviert ist, ist das Netzwerk OnkoAktiv. Es umfasst derzeit über 150 zertifizierte Trainings- und Therapieeinrichtungen in Deutschland, in denen Krebsbetroffene in allen Phasen der Therapie und Nachsorge onkologische Bewegungsangebote finden. Hier können sich Patienten zudem kostenfrei beraten lassen und bei Bedarf an ein wohnortnahes Bewegungsprogramm vermitteln lassen. Eine Übersicht zu regionalen Bewegungsangeboten finden Sie auf der OnkoAktiv Karte.
Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) ist mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die größte biomedizinische Forschungseinrichtung in Deutschland. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erforschen im DKFZ, wie Krebs entsteht, erfassen Krebsrisikofaktoren und suchen nach neuen Strategien, die verhindern, dass Menschen an Krebs erkranken. Sie entwickeln neue Methoden, mit denen Tumoren präziser diagnostiziert und Krebspatienten erfolgreicher behandelt werden können. Beim Krebsinformationsdienst (KID) des DKFZ erhalten Betroffene, Interessierte und Fachkreise individuelle Antworten auf alle Fragen zum Thema Krebs.
Um vielversprechende Ansätze aus der Krebsforschung in die Klinik zu übertragen und so die Chancen von Patientinnen und Patienten zu verbessern, betreibt das DKFZ gemeinsam mit exzellenten Universitätskliniken und Forschungseinrichtungen in ganz Deutschland Translationszentren:
- Nationales Centrum für Tumorerkrankungen (NCT, 6 Standorte)
- Deutsches Konsortium für Translationale Krebsforschung (DKTK, 7 Standorte)
- Hopp-Kindertumorzentrum (KiTZ) Heidelberg
- Helmholtz-Institut für translationale Onkologie (HI-TRON) Mainz – ein Helmholtz-Institut des DKFZ
- DKFZ-Hector Krebsinstitut an der Universitätsmedizin Mannheim
- Nationales Krebspräventionszentrum (gemeinsam mit der Deutschen Krebshilfe)
Das DKFZ wird zu 90 Prozent vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und zu 10 Prozent vom Land Baden-Württemberg finanziert und ist Mitglied in der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren.
Quelle: dkfz.de
