DBV fordert eine Sonderregelung für saisonal Beschäftigte in der Landwirtschaft
Aktueller Stand: Seit 1. Januar 2026 gelten 13,90 Euro brutto je Stunde, ab 1. Januar 2027 sind 14,60 Euro vorgesehen. Eine allgemeine Ausnahme für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft wurde nicht beschlossen. Die Bundesregierung erläutert die Rechtslage. Die nachfolgende Prognose ist eine Position des Bauernverbandes, kein Nachweis bereits eingetretener Produktionsverlagerungen. Die frühere Branchenreaktion ordnet Mindestlohn im Obst- und Gemüsebau: Branchenverband warnt vor Folgen ein. Den breiteren Preis- und Kostenkontext beschreibt der DBV-Marktbericht 2025/2026.
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, kritisierte den Beschluss des Bundeskabinetts, den Mindestlohn ohne Ausnahmen für die Landwirtschaft in zwei Schritten auf 14,60 Euro anzuheben in aller Deutlichkeit: „Diese massive Anhebung des Mindestlohns wird landwirtschaftliche Betriebe zum Ausstieg aus arbeitsintensiven Kulturen zwingen.
Wir Bauern werden den Wettbewerb innerhalb der EU nicht bestehen können. Das wird zu einer weiteren Produktionsverlagerung ins Ausland führen. Dieser Mindestlohn hat das Potenzial, den Anbau von Obst, Gemüse und Wein aus Deutschland zu verdrängen. Die Erzeugung in Deutschland ließe sich nur über deutliche Preissteigerungen halten, diese werden am Markt aber nicht bezahlt. Wir brauchen daher eine Sonderregelung für saisonal Beschäftigte in der Landwirtschaft“.
Aktualisiert am 17. August 2026
Quelle: Deutscher Bauernverband (DBV) / food-monitor / KI
