food-monitor: Überarbeitete Leitsätze beschreiben weinähnliche Getränke aus Früchten und Honig mit und ohne Alkohol. Sie sollen Bezeichnungen und Erwartungen an die Produkte klarer machen.
Fruchtweinvielfalt mit und ohne Alkohol.
Neben klassischen Weinen aus Trauben bietet der Markt eine wachsende Vielfalt an Getränken aus Äpfeln, Birnen, Beeren und Honig – sowohl mit als auch ohne Alkohol. Um mehr Klarheit im Getränkeregal für die Verbrauchenden zu schaffen, hat die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) kürzlich ihre „Leitsätze für weinähnliche, perlweinähnliche und schaumweinähnliche Getränke“ überarbeitet.
So wird für Verbrauchende, Herstellende und Handel besser nachvollziehbar, wie solche Produkte hergestellt, zusammengesetzt und bezeichnet werden. Ziel ist es, Verwechslungen mit typischen Weinprodukten zu vermeiden und zugleich ihre Stellung als eigenständige Produktgruppe zu verdeutlichen. Dabei orientieren sich die Leitsätze an bekannten Begriffen aus der Welt der Weine, wie „trocken“ (brut), „halbtrocken“ (demi-sec) oder „lieblich“, und übertragen diese auf weinähnliche Getränke aus anderen Früchten. Diese Kategorien geben Auskunft über den süßen bis herben Geschmack der Getränke, da sie den Restzuckergehalt angeben.
Für die fruchtigen Wein-, Perl- oder Schaumwein-Varianten wird die Maische von frischen oder haltbar gemachten Früchten wie Äpfeln oder Beeren verwendet, sowie Fruchtsaft oder Fruchtmark, auch als Konzentrat. Getränke aus Rhabarber oder Honig erweitern das Produktangebot.
Durch einen Überschuss an Kohlensäure wird aus einem Fruchtwein schließlich ein Fruchtperlwein oder – wenn noch etwas mehr Kohlensäure eingesetzt wird – ein Fruchtschaumwein.
Der Trend zu alkoholreduzierten Getränken spiegelt sich auch in den Leitsätzen wider: „Leicht“ bezeichnet Erzeugnisse mit bis zu 4 Volumenprozent (% Vol.) Alkohol, „alkoholfrei“ solche mit weniger als 0,5 % Vol. Die Angabe „0,0 % Vol.“ kennzeichnet alkoholfreie Erzeugnisse ohne Restalkohol.
Eine weitere Aktualisierung der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission dokumentiert der Beitrag zu den Leitsätzen für Fisch und Fischerzeugnisse. Er behandelt eine eigene Produktgruppe und deren Herstellung, Kennzeichnung und Beurteilung.
Weitere Informationen:
- DLMBK: Die vollständigen Leitsätze und Informationen zur Arbeit der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission
- BZfE: Wein und Sekt ohne Alkohol – Neue Herstellungswege ermöglichen mehr Aroma
Quelle: bzfe.de
