EU-KOM beanstandet THKG – Bundesregierung muss jetzt handeln: Verzicht auf Registrierung und Anerkennung ausländischer Zertifikate erforderlich. Die Pflicht zur Anwendung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) zum 1. Januar 2027 muss erneut verschoben und der Entwurf des Bundesministeriums
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