Rückruf: Unzureichende Erhitzung bei Rindergulasch im Glas (600 g)

Rindergulasch im Glas wird wegen unzureichender Erhitzung zurückgerufen.

Betroffen ist das 600-Gramm-Glas von Thüringer Landstolz mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 06.04.2028. Nicht verzehren und in einer Filiale des Herstellers zurückgeben.

Thüringer Landstolz Rindergulasch in Soße im Glas mit grünem Deckel
© Bilddokument der Firma Fleisch- und Wurstwaren Schmalkalden GmbH Thüringen
  • Produkt: Rindergulasch im Glas, Thüringer Landstolz
  • Packungsgröße: 600 Gramm
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 06.04.2028
  • Charge: In der amtlichen Meldung nicht genannt; die Abgrenzung erfolgt über das Mindesthaltbarkeitsdatum.
  • Hersteller/Inverkehrbringer: Fleisch- und Wurstwaren Schmalkalden GmbH Thüringen, An der Auehütte 21, 98574 Schmalkalden
  • Vertriebsgebiet: Thüringen; ausschließlich eigene Filialen des Herstellers, Verkauf vom 09.10. bis einschließlich 14.10.2026
  • Warnungsgrund: Das Produkt wurde nicht wie vorgesehen erhitzt. Seine mikrobiologische Sicherheit kann deshalb nicht gewährleistet werden.
  • Erstveröffentlichung: 15.10.2026; letzte amtliche Aktualisierung: 15.10.2026

Die vollständigen Rückrufinformationen stehen in der amtlichen Warnmeldung zu Rindergulasch im Glas.

Was Verbraucher jetzt tun sollten

Prüfen Sie das Mindesthaltbarkeitsdatum auf vorhandenen Gläsern. Rindergulasch mit dem Datum 06.04.2028 soll nicht gegessen werden. Geben Sie betroffene Gläser in einer Filiale der Fleisch- und Wurstwaren Schmalkalden GmbH Thüringen zurück. Laut Kundeninformation wird der Kaufpreis auch ohne Kassenbon erstattet.

Der Hersteller hat die betroffenen Bestände aus seinen eigenen Filialen zurückgerufen. Die Rückrufmaßnahme betrifft ausschließlich Produkte mit dem genannten Mindesthaltbarkeitsdatum. Als Kontakt für Presserückfragen nennt das Unternehmen info@landstolz.com; eine gesonderte Verbraucherhotline wird in der Rückrufinformation nicht angegeben.

Warum das lange Mindesthaltbarkeitsdatum hier keine Entwarnung bedeutet.

Im konkreten Fall wurde die unzureichende Erhitzung bei einer betrieblichen Überprüfung festgestellt. Die amtliche Meldung nennt keinen bestimmten Krankheitserreger und keine konkreten Krankheitssymptome. Entscheidend bleibt die ausdrückliche Empfehlung, die betroffenen Gläser nicht zu verzehren.

Allgemein können ungeöffnete, unbeschädigte Konserven lange haltbar sein. Die Verbraucherzentrale erläutert die Haltbarkeit und Lagerung von Konserven und rät zu trockener Lagerung sowie zum Verzicht auf beschädigte oder aufgeblähte Dosen. Solche allgemeinen Hinweise ersetzen bei einem ausdrücklich zurückgerufenen Produkt nicht die Rückgabeempfehlung – auch wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum noch weit in der Zukunft liegt.

Weitere allgemeine Hinweise zur Vorratshaltung bietet unser Ratgeber Konserven richtig lagern und verwerten. Für die hier betroffenen Gläser gilt unabhängig davon: nicht verzehren.

Redaktionell mit Unterstützung von KI aktualisiert: food-monitor, 16. Oktober 2026

Quelle: lebensmittelwarnung.de