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Schinken oft Schinkenimitat


food-monitor | 2. April 2009, 21:29 Uhr | Rubrik: Lebensmitteltests |
Leser: 462 | Heute: 2 | Zuletzt am 30 . Juli 2010

Landesüberwachungsprogramm 2008 Mecklenburg-Vorpommern

„Nur ein Viertel der im Rahmen eines Landesüberwachungsprogramms des Jahres 2008 untersuchten Proben „Schinken“ aus Gastronomiebetrieben in M-V entsprach der Allgemeinen Verkehrsauffassung für einen klassischen Kochschinken. 60 % der analysierten Warenproben mussten als „irreführend bezeichnet“ beurteilt werden.“, so Cornelia Trapp, Abteilungsleiterin für Lebensmitteluntersuchungen im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei, Rostock.

Die Mitarbeiter der Fachabteilung des LALLF stellten fest: auf Speisekarten und Werbeflyern wird häufig mit dem Begriff „Schinken“ geworben, obwohl auf den verwendeten Originalverpackungen teilweise andere Bezeichnungen für die enthaltenen Erzeugnisse deklariert waren.

Also war häufig nicht der erwartete „echte Kochschinken“ in den angebotenen Speisen oder in der Verpackung. Der Verbraucher wurde dann mit Schinkenersatz-Produkten, sogenannten Imitaten getäuscht.

Bei den Schinkenersatzprodukte handelt es sich um Erzeugnisse, die gemäß der Laboruntersuchungen zwischen 45 bis 80 % Fleisch enthielten. Der fehlende Fleischanteil wurde mit Wasser, Binde-, Gelier- und Verdickungsmittel sowie Sojaeiweiß aufgefüllt. So ensteht aus der Mischung mit Fleischstückchen eine schnitt-feste Masse – ein Lebensmittel eigener Art, welches keinesfalls als „Schinken“ bezeichnet werden darf. Es unterscheidet sich vom herkömmlichen Schinken in der chemischen Zusammensetzung, dem Aussehen, Geschmack und Geruch.

Der verminderte Fleischanteil ermöglicht einen geringen Preis für das Schinkemimitat. Daher ist die Imitatvariante eine betriebswirtschaftlich attraktive Alternative in der Herstellung verschiedener Gerichte, wie z. B. Schinkenpizza, Schinkennudeln oder Salat mit Schinken.

Um den Verbraucher sachgerecht zu informieren und vor Irreführungen zu schützen, müssen Erzeugnisse unmissverständlich deklariert sein. Die Bezeichnung eines Lebensmittels muss den tatsächlichen Charakter des Produkts hinreichend genau beschreiben.

Quelle: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern


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