Stellungnahme Nr. 043/2020 des BfR vom 21. September 2020.
Glasuren und Dekore von Keramikgeschirr – beispielsweise Steingut oder Porzellan – enthalten teilweise Schwermetalle wie Blei, Cadmium und Kobalt. Diese Stoffe können sich aus der Keramik herauslösen. Dieser Prozess wird als Elementlässigkeit bezeichnet. Welche Mengen dabei in Lebensmittel übergehen, hängt von verschiedenen Faktoren ab: neben der Qualität der Glasur auch von der Temperatur, mit der die Keramik gebrannt wurde, von der Art des Dekorauftrags sowie vom Lebensmittel (z. B. saure Lebensmittel) und der Dauer des Kontakts. Die Grenzwerte für die Freisetzung von Blei und Cadmium regelt die europäische (Keramik-)Richtlinie (84/500/EWG). Diese wird derzeit von der Europäischen Kommission überarbeitet. Für Kobalt ist in der genannten Richtlinie kein Freisetzungsgrenzwert festgelegt.
Aktuelle Daten der Überwachungsbehörden zur Freisetzung von Blei, Cadmium und Kobalt aus Keramiktellern zeigen, dass hohe Mengen in Lebensmittel übergehen können. Aus Sicht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) sollten Produkte des täglichen Bedarfs wie Geschirr jedoch nicht zur Schwermetallaufnahme von Verbraucherinnen und Verbrauchern beitragen. Deswegen hat das BfR die Menge für Blei, Cadmium und Kobalt abgeleitet, die aus Keramik freigesetzt werden kann, ohne dass gesundheitliche Risiken zu erwarten sind. Das BfR spricht hier von der duldbaren flächenbezogenen Freisetzungsmenge. Zur Berechnung dieser Menge stützt sich das Institut auf die vorliegenden toxikologischen Studien, um zunächst einen toxikologisch begründeten Freisetzungswert zu ermitteln.
Zudem wurde der Stand der Technik in Bezug auf analytische Nachweisgrenzen berücksichtigt. Anschließend hat das BfR die duldbare flächenbezogene Freisetzungsmenge mit den bestehenden Grenzwerten der Keramikrichtlinie verglichen. Das Ergebnis: Die vom BfR neu abgeleiteten duldbaren flächenbezogenen Freisetzungsmengen liegen bis zu 70fach (Cadmium) bzw. 400fach (Blei) unterhalb der zurzeit gültigen Grenzwerte. Die vom BfR abgeleiteten duldbaren flächenbezogenen Freisetzungsmengen würden zu einer deutlichen Reduktion der möglichen Belastung der Verbraucher durch diese Schwermetalle führen. Das BfR empfiehlt deshalb, bei der Bewertung der Elementlässigkeit von Keramikwaren deutlich niedrigere duldbare Freisetzungsmengen heranzuziehen als die in der Richtlinie 84/500/EWG angegebenen Grenzwerte. Dies rät das BfR insbesondere im Hinblick auf die Empfindlichkeit von Kindern und empfiehlt Herstellern, insbesondere bei Keramikgeschirr für Kinder auf geringe Freisetzungsmengen zu achten.
Nach Ansicht des BfR sollte die (Keramik-)Richtlinie (84/500/EWG) im Rahmen der Überarbeitung mindestens um das Element Kobalt erweitert werden. Des Weiteren entsprechen die in der Richtlinie 84/500/EWG vorgeschriebenen Prüfbedingungen aus dem Jahr 1984 aus Sicht des BfR kaum der tatsächlichen Nutzung von Keramikgeschirr. Nicht berücksichtigt werden zum Beispiel die Wirkung von Kurzzeitkontakt, Erhitzung, Erwärmung in der Mikrowelle, Heißabfüllungen oder der jahrelange Gebrauch von Geschirr. Im Sinne einer aussagekräftigen Risikobewertung empfiehlt das BfR, anwendungsorientierte Prüfbedingungen für die Tests auf Elementlässigkeit zu verwenden.
1. Gegenstand der Bewertung
In den Jahren 2016 und 2017 haben Überwachungsbehörden in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg Keramik-Teller, die aufgrund ihrer Dekore insbesondere Kinder ansprechen, hinsichtlich einer möglichen Abgabe darin enthaltener Elemente an Lebensmittel untersucht. Die europäische Richtlinie 84/500/EWG (Keramikrichtlinie) aus dem Jahr 1984 über Keramikgegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen (EWG, 1984), wird aktuell überarbeitet (EC, 2017). Das BfR hat dies zum Anlass genommen, die Abgabe von Blei, Cadmium und Kobalt aus Bedarfsgegenständen aus Keramik nach aktuellen toxikologischen Erkenntnissen zu bewerten.
Seit der letzten Stellungnahme des BfR zu diesem Thema im Jahre 2004 (BfR, 2004) wurden die gesundheitlichen Risiken, die aus der Aufnahme von Blei und Cadmium resultieren, unter anderem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) neu bewertet. Als Ergebnis wurden die damals gültigen vorläufigen duldbaren wöchentlichen Aufnahmemengen für Blei und Cadmium zurückgezogen (JECFA, 2011). Weiterhin haben sich auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) erneut mit der toxikologischen Bewertung von Blei und Cadmium befasst. Aufgrund eigener Forschungsergebnisse sowie Daten aus der Lebensmittelüberwachung sah sich das BfR veranlasst, neben den in der oben genannten Richtlinie geregelten Elementen Blei und Cadmium auch die Freisetzung von Kobalt aus keramischen Lebensmittelbedarfsgegenständen toxikologisch zu bewerten.
Quelle: BfR