Gerichtsfall 2020: Verbraucherzentrale Sachsen gegen GF Naturprodukte

Einordnung: Dieser Beitrag dokumentiert einen Gerichtsfall aus dem Jahr 2020 und die Veröffentlichung der Verbraucherzentrale Sachsen von 2021. Er ist keine individuelle Rechtsberatung.

Gericht beanstandete Werbung mit Geld-zurück-Garantie

Die Dresdener GF Naturprodukte UG bewarb Multivitaminkapseln unter dem Logo „Naturnah Premium Ernährung“. Das Landgericht Dresden untersagte nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen unter anderem die Werbung mit einer „Geld-zurück-Garantie“, wenn die maßgeblichen Bedingungen im Werbeschreiben nicht erläutert werden. Auch bestimmte allgemeine Gesundheitsangaben durfte das Unternehmen demnach nicht weiter verwenden.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte im Herbst 2020 Klage eingereicht. Nach ihrer Darstellung sahen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Unzufriedenheit nicht die beworbene Rückzahlung, sondern lediglich eine Gutschrift für künftige Lieferungen vor.

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Widerrufsrecht bei Fernabsatz und Haustürgeschäft

Bei telefonisch, online, per Katalog oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verbraucherverträgen besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Fristbeginn, Belehrung und mögliche gesetzliche Ausnahmen hängen vom konkreten Vertrag und den Umständen ab. Ein Widerruf sollte nachweisbar erklärt werden; die bloße Rücksendung einer Ware reicht nicht in jedem Fall aus.

Bei unklaren Forderungen, Abonnements oder fehlender Widerrufsbelehrung empfiehlt sich eine individuelle Beratung. Aktuelle Hinweise zum Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln bietet die Verbraucherzentrale Sachsen.

Nahrungsergänzungsmittel ersetzen keine Behandlung

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und keine Arzneimittel. Sie dürfen keine Heilung oder Linderung von Krankheiten versprechen. Hoch dosierte oder isolierte Nährstoffe können unerwünschte Wirkungen haben und mit Arzneimitteln wechselwirken. Wer regelmäßig Medikamente einnimmt, sollte die Einnahme vorab ärztlich oder pharmazeutisch abklären.

Quelle: verbraucherzentrale-sachsen.de