Steuern auf zuckergesüßte Getränke senken in vielen Ländern Käufe und Zuckeraufnahme. Ob und wie stark sie Übergewicht, Diabetes und andere Erkrankungen reduzieren, lässt sich erst über längere Zeiträume beurteilen.
Eine 2026 veröffentlichte Stellungnahme von mehr als 40 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ordnet die internationale Datenlage ein. Unterstützt wird sie unter anderem von Fachgesellschaften aus Ernährungsmedizin, Diabetologie, Kinder- und Jugendmedizin sowie Public Health.
Warum Süßgetränke besonders im Fokus stehen
Limonaden, Energydrinks, gesüßte Tees und andere zuckerhaltige Getränke liefern viel frei verfügbaren Zucker, sättigen aber meist weniger als feste Lebensmittel mit vergleichbarer Energie. Ein regelmäßiger hoher Konsum ist mit Gewichtszunahme, Typ-2-Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen verbunden.
Wie groß das Thema in Deutschland ist, zeigt der Beitrag „Deutschland ist Spitzenreiter beim Zuckerverbrauch über Getränke“.
Was Steuern nachweislich verändern
Aus Ländern und Regionen mit Süßgetränkesteuern liegen zahlreiche natürliche Experimente vor. Im Mittel steigen die Preise der besteuerten Produkte und ihre Verkäufe beziehungsweise Käufe gehen zurück. Wie stark der Effekt ausfällt, hängt davon ab, ob Hersteller und Handel die Abgabe an Kundinnen und Kunden weitergeben, wie hoch sie ist und welche Getränke erfasst werden.
Eine Meta-Analyse real eingeführter Abgaben fand bei einem einer zehnprozentigen Steuer entsprechenden Preisimpuls im Durchschnitt einen Rückgang der Käufe und Aufnahme um etwa zehn Prozent. Die Ergebnisse unterschieden sich allerdings erheblich zwischen Ländern und Untersuchungen. Einzelne Prozentwerte lassen sich daher nicht einfach auf Deutschland übertragen.
Gesundheitseffekte sind plausibel, aber schwerer zu messen
Für sinkende Käufe und geringere Zuckeraufnahme ist die Evidenz stärker als für direkte Veränderungen von Körpergewicht oder Erkrankungshäufigkeit. Dafür gibt es einen einfachen Grund: Adipositas und Typ-2-Diabetes entstehen über Jahre und werden von vielen weiteren Faktoren beeinflusst.
Neuere Studien weisen in mehreren Ländern auf weniger Übergewicht oder einen langsameren Anstieg hin. Das Muster ist jedoch nicht überall gleich. Eine Süßgetränkesteuer ist deshalb kein Einzelmittel gegen Adipositas, sondern ein Baustein neben guter Gemeinschaftsverpflegung, verständlicher Kennzeichnung, Werbeschutz für Kinder und leicht zugänglichem Trinkwasser.
Grundlagen zur Entwicklung von Übergewicht fasst der Beitrag „Übergewicht und Adipositas in Deutschland“ zusammen.
Die Ausgestaltung entscheidet
Besonders wirksam können gestaffelte Abgaben sein, die mit dem Zuckergehalt steigen. Sie verteuern stark gezuckerte Produkte und geben Herstellern zugleich einen Anreiz, Rezepturen zu verändern. Eine reine Umsatzsteuer ohne Bezug zum Zuckergehalt setzt diesen Reformulierungsanreiz schwächer.
Die Steuer sollte eine breite Produktgruppe erfassen, damit Hersteller oder Verbraucher nicht einfach auf ähnlich zuckerreiche, aber unbesteuerte Getränke ausweichen. Gleichzeitig müssen Wasser und ungesüßte Alternativen gut verfügbar sein. Auch Kontrollen, klare Definitionen und eine regelmäßige Evaluation gehören zum Konzept.
Soziale Folgen mitdenken
Preisaufschläge belasten Haushalte mit wenig Einkommen relativ stärker. Zugleich konsumieren sozial benachteiligte Gruppen häufig mehr Süßgetränke und tragen eine höhere Krankheitslast, sodass gesundheitliche Verbesserungen ihnen besonders zugutekommen können. Die Verwendung der Einnahmen ist daher wichtig: Denkbar sind kostenloses Trinkwasser, bessere Kita- und Schulverpflegung oder Präventionsangebote in benachteiligten Quartieren.
Eine Süßgetränkesteuer nimmt Menschen nicht jede Wahl. Sie verändert Preise und Anreize in einem Markt, in dem sehr süße Produkte oft günstig, allgegenwärtig und intensiv beworben werden. Ob Deutschland ein solches Instrument einführt, bleibt eine politische Entscheidung; die Wirksamkeit muss an konkreten Zielen gemessen werden.
Die wissenschaftliche Stellungnahme ist unter dem DOI 10.5281/zenodo.19648685 öffentlich zugänglich.
Aktualisiert am 14. August 2026
Quelle: Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) / food-monitor
