Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) treibt die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen voran.
Der dafür nötige Entwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes wurde vom Bundeskabinett verabschiedet. Dieser Kabinettsbeschluss betrifft einen Gesetzentwurf und ist noch kein abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren. Ziel ist es, den Tierschutz weiter wirksam zu stärken und bestehende Kontrolllücken zu schließen. Die verpflichtende Videoüberwachung soll künftig dazu beitragen, tierschutzrelevante Vorgänge in Schlachtbetrieben transparenter zu machen und Verstöße konsequent abzustellen. Mit dem vorgelegten Vorschlag wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.
Bundesminister Alois Rainer erklärt dazu: „In Zukunft wird die Schlachtung in allen großen Betrieben per Video aufgezeichnet. Das sind mehr als 90 Prozent aller Schlachtungen in Deutschland. Damit schließen wir einen blinden Fleck. Die Kameras sind wie ein Tierschutz-Assistent. Wer Tiere auf den letzten Metern ihres Lebens schlecht behandelt, muss dafür geradestehen. Ausnahmen gibt es für kleinere Betriebe, um sie nicht unverhältnismäßig zu belasten. Aber auch hier können die Veterinärbehörden der Länder im Verdachtsfall vor Ort eine Videoüberwachung anordnen.“
Der Gesetzesentwurf sieht vor, kleinere Schlachtstätten von der Verpflichtung auszunehmen. Konkret sieht der Entwurf die Regelung für Betriebe mit jährlich mehr als 1.000 „Großvieheinheiten“ (entspricht 1.000 Rindern oder 5.000 Mastschweinen) oder 150.000 Stück Geflügel oder Kaninchen vor. Diese Differenzierung trägt dem Umstand Rechnung, dass sich Videoüberwachung in größeren Betrieben in der Regel effizienter umsetzen lässt und der Aufwand im Verhältnis zur Betriebsgröße sinkt. Gleichzeitig werden damit bereits die allermeisten Schlachttiere in Deutschland erfasst.
Darüber hinaus sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, die Videoüberwachung auch für kleinere Betriebe anzuordnen, sofern dort tatsächliche Anhaltspunkte für Verstöße gegen Tierschutzvorschriften bestehen. Damit wird sichergestellt, dass per Videoüberwachung gezielt dort kontrolliert wird, wo es erforderlich ist.
Ergänzung zum Verfahren: Anhörung am 11. September 2026
Der Landwirtschaftsausschuss des Bundestages befasste sich am 11. September 2026 in einer öffentlichen Sachverständigenanhörung mit dem Gesetzentwurf (Drucksache 21/6809). Diskutiert wurden unter anderem die Einbeziehung kleinerer Schlachtbetriebe und die Auswertung der Aufnahmen. Damit befand sich das Vorhaben zu diesem Zeitpunkt noch im parlamentarischen Verfahren; die oben beschriebenen Pflichten sind als Vorschlag des Entwurfs zu lesen.
Quelle: bmleh.de
