Rückruf: Pyrrolizidinalkaloide in Lebensbaum-Bohnenkraut (25 g)

Lebensbaum-Bohnenkraut wird wegen erhöhter Pyrrolizidinalkaloide zurückgerufen.

Betroffen sind 25-Gramm-Packungen der Chargen 103150 (MHD 31.08.2028), 104062 (31.12.2028) und 104731 (31.03.2029). Nicht verzehren; die Rückgabe mit der Verkaufsstelle klären.

  • Produkt: Lebensbaum Bohnenkraut, gerebelt und getrocknet; Artikelnummer 1546, EAN 4012346154695
  • Packungsgröße: 25 Gramm
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 31.08.2028, 31.12.2028 oder 31.03.2029
  • Charge: 103150 (MHD 31.08.2028); 104062 (MHD 31.12.2028); 104731 (MHD 31.03.2029)
  • Hersteller/Inverkehrbringer: Ulrich Walter GmbH, Doktor Jürgen-Ulderup-Straße 12, 49356 Diepholz
  • Vertriebsgebiet: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen
  • Warnungsgrund: Nachgewiesene Kontamination mit Pyrrolizidinalkaloiden und deren N-Oxiden; laut Hersteller erhöhter PA-Gehalt
  • Erstveröffentlichung: 16.10.2026; letzte amtliche Aktualisierung: 16.10.2026

Weitere Angaben stehen in der amtlichen Warnmeldung zum getrockneten Bohnenkraut.

Was Verbraucher jetzt tun sollten.

Prüfen Sie die Kombination aus Chargennummer und Mindesthaltbarkeitsdatum. Packungen mit den genannten Kennzeichnungen sollen nicht weiter verwendet oder verzehrt werden. Wenden Sie sich wegen der Rückgabe an die Verkaufsstelle. Eine konkrete Erstattungsregelung für Endkunden ist in der amtlichen Meldung nicht genannt. Als Unternehmenskontakt ist info@lebensbaum.de angegeben.

Die Handelspartnerinformation vom 15.10.2026 fordert Händler auf, Auslieferung und Verkauf der betroffenen Chargen zu stoppen. Die dort beschriebene Entsorgung und Gutschrift betrifft Handelskunden; daraus lässt sich keine identische Abwicklung für Verbraucher ableiten. Nach Angaben des Herstellers sind ausschließlich die genannten Chargen in Verbindung mit den zugeordneten Mindesthaltbarkeitsdaten betroffen.

Was Pyrrolizidinalkaloide gesundheitlich bedeuten.

Die amtliche Meldung warnt vor möglichen Leberschäden. Einige Pyrrolizidinalkaloide können zudem das Erbgut schädigen und das Krebsrisiko erhöhen. Konkrete Messwerte und eine individuelle gesundheitliche Bewertung einzelner Verzehrmengen enthält die Meldung nicht.

Allgemein erläutert das Bundesinstitut für Risikobewertung die Herkunft und Risiken von Pyrrolizidinalkaloiden: PA-bildende Pflanzen können bei der Ernte unbeabsichtigt in Kräuter und Gewürze gelangen. Das ist eine allgemeine Erklärung möglicher Eintragswege, kein Nachweis für die Ursache dieses Rückrufs. Das BfR empfiehlt zur Verringerung einseitiger Belastungen eine abwechslungsreiche Lebensmittelauswahl; bei einer konkret zurückgerufenen Packung gilt dennoch die Nichtverzehr-Empfehlung.

Unser Warenkundebeitrag Das pfeffrig-scharfe Bohnenkraut: nicht nur für Bohnen beschreibt das Gewürz und seine Verwendung. Diese allgemeinen Küchenhinweise gelten nicht als Freigabe für zurückgerufene Chargen.

Redaktionell mit Unterstützung von KI aktualisiert: food-monitor, 16. Oktober 2026

Quelle: lebensmittelwarnung.de