Deutsche Umwelthilfe: Das Europäische Gericht (EuG) hat in den Rechtsstreiten verschiedener NGOs mit den Aktenzeichen T‑94/23, T-412/22 und T-565/23 klargestellt, dass die derzeitige Praxis der EU-Kommission bei der Verlängerung der Genehmigungen für Pestizidwirkstoffe gegen EU-Recht verstößt.
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