Zehn Jahre europaweites AAC-Netzwerk in der Agrar- und Lebensmittelkontrolle

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Das Europäische Netzwerk für Amtshilfe und Zusammenarbeit verfügt nun seit zehn Jahren über ein effizientes und transparentes digitales Informationsmanagementsystem.

Nach einer erfolgreichen Einsatzphase im Bereich Lebensmittelbetrug wurde im Jahr 2016 eine erste Onlineplattform zum Informationsaustausch in der Allgemeinen Amtshilfe eingeführt, um einfache Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht schneller adressieren zu können.

Mit Einführung eines umfassenden Informationssystems für amtliche Kontrollen (IMSOC) durch die EU-Kontrollverordnung (Verordnung (EU) 2017/625) dient seit Oktober 2019 das iRASFF der Kommunikation zwischen den Behörden im Agrar-, Veterinär- und Lebensmittelbereich. Es fasst das Europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (Rapid Alert System for Food and Feed – RASFF) und die Amtshilfeverfahren (Administrative Assistance and Cooperation – AAC) auf einer Plattform zusammen. Die IT-Infrastruktur befindet sich in einem kontinuierlichen Aufbauprozess, um immer weitere Kontrollbereiche der EU-Kontrollverordnung zu integrieren.

Weiterentwicklung der IT-Plattform für das Warn- und Kooperationsnetzwerk

Im Jahr 2021 wurde auch das Netzwerk für Betrug in der Agrar- und Lebensmittelkette (Agri-Food Fraud Network – FFN) in die iRASFF-Plattform überführt. Im Laufe des Jahres 2022 wurde das Netzwerk für Pflanzengesundheit (Plant Health Network – PHN) integriert und im Oktober 2024 wurden zwei spezialisierte Netzwerke für Heimtiere (Pet Animals Network – PAN) und Tierschutz (Animal Welfare Network – AWN) geschaffen.

Durch die Nutzung eines gemeinsamen Systems für die digitale Amtshilfe werden Informationen zu Verstößen zielgerichtet und effizient übermittelt, mit dem Ziel, den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Heim- und Nutztieren stetig zu verbessern.

Mittlerweile wird die Gesamtheit der Module als Warn- und Kooperationsnetzwerk (Alert and Cooperation Network – ACN) bezeichnet und erleichtert den Austausch von Verwaltungsinformationen und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei amtlichen Kontrollen der Agrar- und Ernährungswirtschaft.

Als Zentrale Nationale Kontaktstelle für das ACN (Single Contact Point, SCP) ist es Aufgabe des BVL, bei der Etablierung neuer spezialisierter Netzwerke mitzuwirken. Ausgehend von der ursprünglichen Zuständigkeit der Kontaktstellen auf Bundes- und Landesebene für den Lebensmittel- und Futtermittelbereich besteht die Herausforderung für den SCP, auch in anderen Kontrollbereichen eine Zusammenarbeit auf der IT-Plattform aufzubauen und als Mittler zwischen Ländern und europäischer Ebene eine geeignete Arbeitsumgebung zu schaffen. Nachdem im Jahr 2024 im BVL nationale Kontaktstellen für das PAN und AWN errichtet und die Länder bei der Einrichtung von Kontaktstellen unterstützt und bezüglich der Nutzung des iRASFF geschult wurden, ist die Zahl der über die spezialisierten Netzwerke ausgetauschten Informationen im Jahr 2025 schnell angestiegen.

Der vorliegende Artikel beleuchtet die Entwicklungen der Meldungen im AAC und den spezialisierten Netzwerken für das Jahr 2025 aus deutscher Sicht.

Abb. 1: Anzahl der Meldungen im ACN von 2020 bis 2025. Quelle: Alert and Cooperation Network, QlikSense (16.03.2026)

Entwicklung der Meldungen zu Lebensmitteln und Futtermitteln im Allgemeinen Amtshilfeverfahren ( ACC) mit Bezug zu Deutschland

Anders als das Europäische Schnellwarnsystem RASFF, bei dem grundsätzlich alle Mitgliedstaaten über gesundheitliche Risiken bei Lebens- oder Futtermitteln informiert werden, dient das AAC zum bilateralen Austausch zwischen den betroffenen Netzmitgliedern bei einfachen Verstößen mit grenzüberschreitender Dimension. Erst wenn Gefahr im Verzug festgestellt wird, erfolgt im iRASFF eine umgehende Alarmierung aller Netzmitglieder, damit schnell Maßnahmen zur Gefahrenabwehr eingeleitet werden können.

Ein Amtshilfeersuchen oder eine Verstoßmeldung im AAC kann jede Nichteinhaltung von EU-Vorschriften betreffen, sei es in Bezug auf Lebensmittel, Futtermittel, Pflanzenschutz oder Tiere, also alles, was in den Geltungsbereich der Verordnung (EU) 2017/625 fällt, nicht durch ein spezialisiertes Netzwerk abgedeckt ist und weder ein Risiko darstellt, das im Schnellwarnsystem RASFF meldepflichtig wäre, noch einen potenziellen Betrug beinhaltet.

Im Jahr 2025 wurden über das AAC-Netzwerk der Agrar- und Lebensmittelkontrolle 3.146 Meldungen übermittelt (s. Abb. 1). 1.542 der AAC-Meldungen hatten einen Bezug zu Deutschland, weil entweder Waren empfangen wurden oder deutsche Behörden den Verstoß feststellten (s. Abb. 2). Deutschland ist das Land, das im Jahr 2025, wie in den Vorjahren, die meisten Meldungen erstellt hat (1.077), gefolgt von Österreich (320) und Belgien (279). Damit machten im Jahr 2025 die von Deutschland erstellten Originalmeldungen rund 34 % der gesamten im AAC erstellten Originalmeldungen aus. Am häufigsten empfangen wurden Verstoßmeldungen hierzulande (465 gesamt) aus Österreich (180), Belgien (45) und den Niederlanden (39).

Abb. 2: Gesamtanzahl aller Amtshilfemeldungen von 2020-2025 sowie Anzahl der Meldungen, bei denen Deutschland als Melde- bzw. Empfängerland betroffen war. Quelle: QlikSense (16.03.2026)

Häufige Beanstandungen bei Lebensmitteln

Wie in Abbildung 3 dargestellt, waren die von den Bundesländern 2025 am häufigsten gemeldeten Produktkategorien im Bereich der Allgemeinen Amtshilfe Obst und Gemüse (107), Süßwaren (83) und Nahrungsergänzungsmittel (75).

Bei Obst und Gemüse wurden überwiegend die nicht konforme Zusammensetzung (12), unbeabsichtigte oder umweltbedingte Kontamination (14) und die fehlerhafte Etikettierung oder Kennzeichnung (60) beanstandet.

Abb. 3: Anzahl der von Deutschland erstellten AAC Meldungen in 2025 je Beanstandungskategorie. Quelle: QlikSense (16.03.2026)

Auch in den Produktkategorien Süßwaren und Nahrungsergänzungsmittel waren die Kennzeichnungsmängel der häufigste Beanstandungsgrund.

Wie in den Vorjahren beziehen sich über die Hälfte der gemeldeten Verstöße auf fehlerhafte Kennzeichnungen oder Angaben (2024: 53 %, 2025: 70 %). Dabei handelte es sich um Fälle, bei denen die Pflichtangaben für die Verbraucher nicht den Vorschriften entsprachen oder fehlten (Name des Erzeugnisses, Liste der Zutaten, Nährwertdeklaration), oder es wurden unzulässige gesundheitsbezogene Angaben, sogenannte Health Claims, gemacht.

An zweiter Stelle steht die nicht konforme Zusammensetzung (2024: 15 %, 2025: 9 %), wobei in den meisten Fällen Pflanzenschutzmittelrückstände gemeldet wurden, die über dem Rückstandshöchstgehalt lagen, aber kein Gesundheitsrisiko darstellten. Nicht zugelassene Zusatzstoffe oder die nicht zugelassene Verwendung eines Zusatzstoffs in einem bestimmten Produkt sowie nicht zugelassene neuartige Lebensmittel wurden ebenfalls häufig gemeldet.

Ein weiteres wiederkehrendes Problem stellten fehlerhafte Verarbeitungs- oder Lagerungsbedingungen dar (2024: 4 %, 2025: 5 %), wie z. B. mikrobiologische Verunreinigungen, unzureichende Temperaturen während des Transports oder schlechte Hygienebedingungen beim verantwortlichen Unternehmen.

Agri-Food Fraud Network (Betrugsmeldungen)

Eine Betrugsmeldung ist eine iRASFF-Meldung über einen Verstoß gegen die in Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/625 genannten Vorschriften, bei dem der Verdacht besteht, dass ein Unternehmen oder eine Einzelperson vorsätzlich handelt, um Kaufende zu täuschen und sich dadurch einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Die Spezialisierung im Netzwerk zielt auf eine effiziente Betrugsbekämpfung und eine Vernetzung mit den Strafverfolgungsbehörden ab.

Da nach einer konzertierten Aktion zur Verfolgung des illegalen Handels mit Hunden und Katzen für Meldungen zum illegalen Heimtierhandel ein spezialisiertes Netzwerk im iRASFF (Pet Animals Network, PAN) geschaffen wurde, hat sich das Meldeaufkommen im Agri-Food Fraud Network (FFN) verringert. Waren es im Jahr 2024 noch 546 Meldungen, die übermittelt wurden, reduzierte sich die Zahl in 2025 um 46 % auf 294 Meldungen (s. Abb. 1). Zählt man die Betrugsmeldungen in PAN und FFN zusammen, ist jedoch der Aufwärtstrend erkennbar, der sich auch im Jahr 2026 andeutet.

In 2025 erstellte Deutschland 62 Meldungen (Upstream) und erhielt ebenfalls 62 Meldungen von anderen Mitgliedstaaten (Downstream). Die restlichen Meldungen entfallen auf Wochen- und Monatsberichte der Europäischen Kommission. Durch die Einrichtung des PAN-Netzwerkes wurden in Deutschland nur noch elf Meldungen zu Heimtieren empfangen, während es im Jahr 2024 noch 212 Meldungen waren.

Besonders aktiv wurde im letzten Jahr zu Beanstandungen zum Thema Olivenöl informiert, mit 19 in Deutschland erstellten Meldungen. Auffällig waren auch Meldungen zu verdächtigen Postsendungen mit Nahrungsergänzungsmitteln. Deutschland erhielt dazu 15 Meldungen von anderen Mitgliedstaaten. Hauptsächlich handelte es sich hierbei um unzulässige Health Claims, also gesundheitsbezogene Angaben, auch in Kombination mit fehlenden Angaben zum Hersteller, neuartigen Lebensmitteln und fehlenden Verbraucherinformationen.

Animal Welfare Network (Meldungen zum Tierschutz)

Tierschutzmeldungen werden erstellt, um über die Nichteinhaltung von Tierschutzanforderungen bei der Haltung, dem Transport oder der Schlachtung von Tieren zu berichten und sich unter den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten diesbezüglich auszutauschen. Sie sollen den Vollzugsbehörden aufgrund des Informationsaustauschs den Vollzug der EU-Tierschutzvorschriften erleichtern und somit helfen, eine tiergerechte Behandlung während des gesamten Lebenszyklus der Tiere zu gewährleisten.

2025 erfolgten 929 Meldungen im Animal Welfare Network (AWN) (s. Abb. 1). Insgesamt war Deutschland an 388 Meldungen beteiligt. 280 Meldungen wurden aus anderen europäischen Mitgliedstaaten an Deutschland übermittelt und 108 Meldungen in den Bundesländern erstellt. Zu beachten ist, dass diese Meldungen erst ab Anfang Februar 2025 eingegangen sind, da ab dem 1. Februar 2025 die Nutzung des AWN zur Beanstandungsmeldung verpflichtend wurde. Davor wurden Verstöße zu den Rechtsbereichen des AWN per E-Mail ausgetauscht.

Das AWN umfasst Meldungen zu den tierschutzrechtlichen Vorgaben der EU zur Nutztierhaltung (RL 2008/120, RL 2008/119, RL 2007/43, RL 1999/74 und RL 98/58), zum Transport (VO 1/2005) und zur Schlachtung und Tötung (VO 1099/2009 und Durchführungs-VO 2018/723).

Die überwiegende Mehrheit der Meldungen im AWN betrifft den Tierschutz beim Transport. Verstöße im Haltungsbetrieb werden bereits meist vor Ort festgestellt und behoben, sodass eine Meldung an andere Mitgliedstaaten in der Regel nicht erforderlich ist. Dasselbe gilt für Verstöße gegen die Tierschutzvorgaben beim Töten und Schlachten. Somit werden derartige Verstöße nur selten im AWN ausgetauscht. Zudem unterliegen Meldungen von am Schlachthof festgestellten Befunden, die auf Haltungsmängel in einem anderen Mitgliedstaat schließen lassen, oftmals dem Lebensmittelrecht (z. B. Meldungen zu Entzündung und Geschwürbildung an den Fußsohlen bei Geflügel), werden also ebenfalls nicht im AWN gemeldet, sondern auf anderen Kanälen.

Am häufigsten wurde mit 159 Meldungen ein hoher Anteil an Fangverletzungen bei Geflügeltransporten beanstandet. Mit 51 Meldungen wurde bezüglich einer Über- oder Unterschreitung von Temperaturgrenzwerten informiert, wobei die Temperaturgrenzwerte eher über- als unterschritten wurden (meist bei Schweinetransporten). 39 Meldungen betrafen die Zulassung des Transportunternehmers, des Transportmittels oder den Befähigungsnachweis für Fahrer (z. B. Fragen nach Gültigkeit oder Information über Entzug).

Des Weiteren wurden Meldungen zu Mängeln bei Fahrtenbüchern, GPS-Daten und/ oder Temperaturaufzeichnungen, z. B. fehlende Rücksendung nach Abschluss des Transports, übermittelt (37), zu mangelnder Transportfähigkeit, meist bei Rinder- oder Schweinetransporten (27), zu nicht verordnungskonformen Transportmitteln, meist bei Geflügel- oder Schweinetransporten (18), zu einer überhöhten Transportdauer diverser Tierarten (14) und zu einer überhöhten Ladedichte, meist bei Schweinetransporten. Die anderen transportassoziierten Meldungen betrafen beispielsweise groben Umgang/Misshandlung bei der Verladung, fehlende Wasser-/Futterversorgung beim Transport, einen zu kurzen Kontrollstellenaufenthalt oder unzureichende Laderaumhöhe. Zu beachten ist, dass eine Meldung auch mehrere Beanstandungen betreffen kann.

Die wenigen Meldungen zur Nutztierhaltung betrafen beispielsweise fehlende Klauenpflege, schlechten Ernährungszustand der Nutztiere oder zu kurz kupierte Schweineschwänze.

Pet Animals Network (Meldungen zu Heimtieren)

Das Pet Animals Network (PAN) steht den europäischen Mitgliedstaaten seit Oktober 2024 im elektronischen System iRASFF zur Verfügung. Heimtiermeldungen werden erstellt, um Gesundheits- und Tierschutzprobleme, grenzüberschreitende Unregelmäßigkeiten oder illegale Aktivitäten im Zusammenhang mit Haustieren wie Katzen und Hunden zu melden.

Die Meldungen befassen sich vor allem mit der illegalen Verbringung von Heimtieren. Diese wirkt sich nicht nur auf das Wohlergehen der Tiere und die Verbreitung von Krankheiten aus, sondern beeinträchtigt auch Verbraucherinnen und Verbraucher und verursacht durch Steuerhinterziehung und nicht deklarierte Einnahmen wirtschaftlichen Schaden. Durch die Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten ermöglichen die Meldungen im PAN eine effiziente Kommunikation, einen Informationsaustausch und koordinierte Maßnahmen zur Verbesserung des Wohlergehens und des Schutzes von Heimtieren in ganz Europa.

Das PAN wurde aufgrund der Ergebnisse der EU-Durchsetzungsmaßnahme zum illegalen Handel mit Hunden und Katzen eingerichtet, an der Deutschland aktiv teilgenommen hat.

Der offizielle Bericht befindet sich unter:
https://food.ec.europa.eu/document/download/1c729e23-42b8-4c8c-bb8d-89992f9fb577_en?filename=agri-fraud_report_Illegal-trade_cats-dogs.pdf.

Im Jahr 2025 wurden insgesamt 594 Meldungen im PAN ausgetauscht (s. Abb. 1). 162 Meldungen davon stammten aus Deutschland. Von Meldungen aus anderen Mitgliedstaaten war Deutschland in 166 Fällen betroffen.

Eine Auswertung der dem BVL vorliegenden Daten für Deutschland für das Jahr 2025 im PAN zeigt ein anhaltend hohes Meldungsaufkommen bei illegalen Heimtierverbringungen, primär aus Südosteuropa, etwa aus Rumänien, Ungarn und Bulgarien, sowie aus Drittländern wie Serbien, der Türkei, der Ukraine und Russland. Gewerbliche Welpentransporte werden als private, nicht-gewerbliche Transporte getarnt, um strengere EU-Auflagen für das Verbringen von Heimtieren zu umgehen.

Ein erheblicher Anteil der Beanstandungen bezieht sich auf fehlende bzw. ungültige Tollwutimpfungen, ungültige Heimtierausweise oder ein zu junges Alter der verbrachten Tiere. Ein Teil der Kontrollen in Deutschland deckte gefälschte Dokumente, wie Heimtierausweise, Tollwut-Antikörperberichte, Stempel und Siegel auf. Besonders auffällig sind Fälschungen zur Verschleierung des tatsächlichen Alters der Tiere oder des Herkunftsortes.

Die Daten belegen die fortlaufende Problematik des illegalen Welpenhandels, der unter Umgehung von Tollwutvorgaben und durch Dokumentenfälschung betrieben wird.

Plant Health Network – PHN (Pflanzengesundheitsmeldungen)

Pflanzengesundheitsmeldungen dienen dazu, nicht konforme Sendungen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen (wie lebende Pflanzen, Saatgut, Obst, Gemüse, Blumen, Blätter und Holz) zu melden. Außerdem können sie genutzt werden, um Notfallpläne für schwerwiegende Pflanzenschädlinge mitzuteilen oder um andere Pflanzengesundheits­probleme zu adressieren.

In Deutschland ist das Julius-Kühn-Institut als Nationale Kontaktstelle für diesen Bereich benannt. Im Jahr 2025 wurden 183 Meldungen von EU-Mitgliedstaaten, der Kommission und der Schweiz erstellt (s. Abb. 1).

152 Meldungen adressierten Beanstandungen von Sendungen im Binnenmarkt, 31 Meldungen teilten Notfallpläne mit. Die meisten Notfallpläne wurden für die Pflanzenschädlinge Popillia japonica (6), Xylella fastidiosa (5) und Conotrachelus nenuphar (4) erstellt.

Deutschland hat im Jahr 2025 neun Meldungen erstellt, erhielt sieben Meldungen aus anderen Mitgliedstaaten und war bei acht Meldungen als Ursprungsland der beanstandeten Waren angegeben.

Bei den neun deutschen Meldungen handelte es sich vorwiegend um die Feststellung (4) bzw. Überschreitung von Befallstoleranzen (1) von geregelten Nicht-Quarantäneschadorganismen (RNQPs) an Sendungen aus Mitgliedstaaten sowie um unvollständige Pflanzenpässe (2) und die Nicht-Konformität mit dem Internationalen Standard für Phytosanitäre Maßnahmen Nr. 15 (1), der Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel pflanzengesundheitlich regelt. Zudem hat Deutschland über den Notfallplan zu Spodoptera frugiperda (1) informiert.

Gesamtbericht der Generaldirektion SANTE bei der EU-Kommission zum Meldungsaustausch im ACN

Der Gesamtüberblick zu den Meldungen für das Jahr 2025 kann hier aufgerufen werden:

Ausgabejahr: 2026. Datum: 19.08.2026

bvl.bund.de