Rückruf: Glycidyl-Fettsäureester in Himemaru Rice Cracker (98 g)

SSP ruft Himemaru-Reiscracker wegen erhöhter Glycidyl-Fettsäureester-Gehalte zurück.

Betroffen sind die 98-Gramm-Packungen mit allen noch gültigen Mindesthaltbarkeitsdaten. Die Rückrufinformation nennt besonders das MHD 03.04.2027. Essen Sie die Reiscracker nicht und verwenden Sie sie nicht weiter.

Vorderseite der rot-grün-schwarzen 98-g-Packung Himemaru Japanese Rice Cracker
© SSP Konsumgüter Trade & Consult GmbH
  • Produkt: Himemaru Japanese Rice Cracker / N300 Reiscracker Himemaru
  • Packungsgröße: 98 Gramm
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: alle noch gültigen MHD; laut Rückrufinformation akut betroffen: 03.04.2027
  • Charge: keine separate Chargennummer genannt; Produktcode N300
  • Hersteller/Importeur/Inverkehrbringer: SSP Konsumgüter Trade & Consult GmbH, Philipp-Reis-Str. 15 B3/B4, 63128 Dietzenbach
  • Vertriebsgebiet: Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
  • Warnungsgrund: erhöhter Gehalt an Glycidyl-Fettsäureestern, ausgedrückt als Glycidol
  • Erstveröffentlichung: amtlich 29. Oktober 2026; letzte Aktualisierung ebenfalls 29. Oktober 2026; Unternehmensinformation vom 20. Oktober 2026

Die konkrete amtliche Warnmeldung und die Rückrufinformation des Unternehmens nennen den betroffenen Artikel. Die Produktabbildungen dienen der Identifizierung; der Rückruf ist nicht auf das auf einem Foto sichtbare Datum beschränkt.

Rückseite der rot-grün-schwarzen 98-g-Packung Himemaru Japanese Rice Cracker
© SSP Konsumgüter Trade & Consult GmbH

Was Verbraucher jetzt tun sollten.

Prüfen Sie, ob Sie Himemaru Japanese Rice Cracker in der 98-Gramm-Packung zu Hause haben. Beschränken Sie die Prüfung nicht auf den 3. April 2027: SSP bezieht vorsorglich alle noch gültigen Mindesthaltbarkeitsdaten ein. Die amtliche Empfehlung lautet, die Ware nicht weiterzuverwenden.

Wenden Sie sich für die Rückgabeabwicklung an Ihre Verkaufsstelle oder direkt an SSP unter info@ssp-trade.com beziehungsweise telefonisch unter +49 (0)6074 48161-0. Eine konkrete Zusage zur Erstattung des Kaufpreises oder zur Rückgabe ohne Kassenbon enthalten die vorliegenden Unterlagen nicht.

Die Unternehmensinformation richtet sich auch an den Handel: Der Verkauf soll umgehend gestoppt und Kunden sollen informiert werden. Händler sollen betroffene Bestände im Lager aufbewahren und die vorhandene Menge an SSP melden. Das Unternehmen kündigt die Rückholung an; eine Entsorgung ist nach Absprache vorgesehen.

Warum Glycidyl-Fettsäureester in Lebensmitteln unerwünscht sind.

Allgemeiner Hintergrund: Glycidyl-Fettsäureester können insbesondere bei der Raffination pflanzlicher Öle und Fette entstehen. Im Körper werden sie gespalten, wobei Glycidol freigesetzt wird. Das Bundesinstitut für Risikobewertung beschreibt Glycidol als erbgutverändernd und wahrscheinlich krebserregend für den Menschen. Für solche Stoffe lässt sich keine gesundheitlich unbedenkliche Aufnahmemenge ableiten.

Für diesen Rückruf erklärt SSP, dass eine Laboranalyse beim MHD 03.04.2027 eine Überschreitung des gesetzlichen Grenzwerts ergab. Die Unterlagen nennen keinen konkreten Messwert. Daraus lässt sich kein individuelles Erkrankungsrisiko nach dem Verzehr einer bestimmten Menge berechnen.

Auch bei anderen Lebensmitteln spielen solche Fettschadstoffe eine Rolle. Der food-monitor-Bericht über Airfryer-Öle im Test erläutert Glycidyl-Ester-Befunde in raffinierten Ölen; er betrifft andere Produkte als den hier zurückgerufenen Reiscracker.

Redaktionell mit Unterstützung von KI aktualisiert: food-monitor, 29. Oktober 2026

lebensmittelwarnung.de