Nach längeren Standzeiten sollte zunächst frisches, kühles Wasser aus der Leitung nachfließen.
Trinkwasser gehört in Deutschland zu den am besten kontrollierten Lebensmitteln. Auf den letzten Metern im Gebäude können jedoch die Installation, verwendete Materialien und längere Standzeiten die Qualität beeinflussen.
Nach vier Stunden Standzeit ablaufen lassen
Das Umweltbundesamt empfiehlt, Wasser, das vier Stunden oder länger in der Trinkwasserinstallation gestanden hat, nicht zum Trinken oder zur Zubereitung von Speisen und Getränken zu verwenden. Lassen Sie es so lange ablaufen, bis das nachströmende Wasser merklich kühler ist. Eine feste Zeitangabe wie zehn Sekunden ist nicht für jede Installation passend.
Das abgelaufene Wasser lässt sich beispielsweise zum Blumengießen oder Reinigen verwenden. Für Lebensmittelzwecke sollte frisches Wasser aus der Kaltwasserleitung genutzt werden.
Verantwortung für die Hausinstallation
Für die Trinkwasserinstallation im Gebäude sind Eigentümerinnen und Eigentümer beziehungsweise Betreiber verantwortlich. Arbeiten daran sollten Fachbetriebe ausführen. Wer den Verdacht hat, dass kein einwandfreies Trinkwasser aus dem Hahn kommt, sollte sich zunächst an den Gebäudeeigentümer oder einen Installationsfachbetrieb wenden. Werden mögliche Mängel nicht behoben, ist das Gesundheitsamt der richtige Ansprechpartner.
Prüfpflichten hängen von der Anlage ab
Für bestimmte Trinkwasserinstallationen gelten nach der Trinkwasserverordnung Untersuchungspflichten, unter anderem in Bezug auf Legionellen. Ob und in welchem Rhythmus untersucht werden muss, hängt von Art, Größe und Nutzung der Anlage ab. Die frühere pauschale Angabe „jährlich bei öffentlichen Immobilien und alle drei Jahre bei Mietobjekten“ wurde deshalb entfernt.
Aktualisiert am 5. September 2026.
Ursprüngliche Quelle: TÜV Rheinland. Aktuelle Hinweise: Umweltbundesamt – Trinkwasser aus der Leitung; Trinkwasserverordnung

