PFAS im Trinkwasser: Einordnung des BUND-Stichprobentests 2025

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In 42 von 46 punktuellen Trinkwasserproben wurden PFAS nachgewiesen. Entscheidend ist jedoch, welche Stoffe gemessen wurden und ob gesetzliche Summengrenzwerte überschritten sind.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ließ zwischen Juni und Oktober 2025 bundesweit 46 Trinkwasserproben in einem akkreditierten Labor auf 58 PFAS-Einzelsubstanzen untersuchen. In 42 Proben war mindestens eine der analysierten Verbindungen nachweisbar, in vier keine.

Deutschlandkarte mit Ergebnissen des BUND-Trinkwassertests 2025
Abbildung: BUND

Stichproben sind keine bundesweite Bestandsaufnahme

Die Proben wurden von BUND-Aktiven an einzelnen Orten und Zeitpunkten entnommen. Sie bilden weder jedes Versorgungsgebiet noch die dauerhafte Situation einer ganzen Stadt ab. Für die Beurteilung des eigenen Leitungswassers sind die amtlichen Analysen des örtlichen Wasserversorgers und der zuständigen Behörden maßgeblich.

Am häufigsten fand das Labor nach BUND-Angaben Trifluoracetat (TFA), Perfluorbutansäure (PFBA) und Perfluorpropansäure (PFPrA). Ein analytischer Nachweis allein bedeutet nicht, dass ein Trinkwassergrenzwert überschritten oder das Wasser unmittelbar gesundheitsschädlich ist.

Welche Grenzwerte gelten?

Seit dem 12. Januar 2026 gilt nach der deutschen Trinkwasserverordnung für die Summe von 20 festgelegten PFAS ein Grenzwert von 0,00010 Milligramm pro Liter, also 100 Nanogramm pro Liter. Ab dem 12. Januar 2028 kommt für die Summe von PFOA, PFNA, PFHxS und PFOS ein Grenzwert von 20 Nanogramm pro Liter hinzu.

Nach den veröffentlichten BUND-Daten lag die Probe aus Zeuthen mit 138,4 Nanogramm PFAS-20 pro Liter über dem seit 2026 geltenden Wert. Die Proben aus Ludwigslust und Güstrow überschritten den erst ab 2028 geltenden PFAS-4-Wert, nicht aber den PFAS-20-Grenzwert für 2026. Viele weitere Nachweise betrafen Stoffe, die nicht vollständig in diesen beiden Summenparametern enthalten sind.

Was Verbraucherinnen und Verbraucher tun können

Wer konkrete Fragen zur Wasserqualität hat, sollte beim örtlichen Versorger den aktuellen Trinkwasserbericht abrufen. Private Filter sind nicht pauschal erforderlich und müssen, wenn sie eingesetzt werden, fachgerecht ausgewählt und gewartet werden; andernfalls können hygienische Probleme entstehen. Bei einer bestätigten Grenzwertüberschreitung informieren Wasserversorger und Gesundheitsamt über geeignete Maßnahmen.

Forderungen klar vom Messbefund trennen

Der BUND verbindet die Untersuchung mit politischen Forderungen nach einer umfassenden PFAS-Beschränkung und der Anwendung des Verursacherprinzips. Das sind Positionen des Umweltverbands. Der Messbefund selbst zeigt eine weite Verbreitung einzelner PFAS in den ausgewählten Proben, ist aber kein repräsentatives Bild der Trinkwasserqualität in Deutschland.

Quellen: BUND: Ergebnisse und Methodik des Wassertests 2025; Trinkwasserverordnung, Anlage 2.

Redaktionell mit Unterstützung von KI aktualisiert: food-monitor, 6. September 2026