Kaffee ist mit einem Pro-Kopf-Verzehr von 167 Litern pro Jahr (Stand 2022) eines der beliebtesten Getränke der Deutschen.
Den Hauptanteil machen dabei die Kaffeesorten Arabica und Robusta aus. Da sich Anbaubedingungen und Preis dieser beiden Sorten unterscheiden, hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in den Jahren 2019 bis 2023 die Echtheit der Kennzeichnung „100% Arabica“ bei 982 Kaffees überprüft. Bei 959 der Proben (97,7 Prozent) gab es keinen Grund zur Beanstandung. Auch Untersuchungen zu (freiwilligen) Herkunftsbezeichnungen ergaben bislang nur einwandfreie Auslobungen.
Aufgrund des höheren Anspruchs beim Anbau liegen die Preise für Kaffeebohnen der Sorte Coffea arabica mitunter signifikant höher als die der Sorte Coffea canephora (allgemein als Robusta bezeichnet). Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist der Unterschied zwischen den beiden Kaffeesorten optisch jedoch nicht zu erkennen. Zum Schutz vor möglicher Täuschungen durch Beimischung von Robusta-Bohnen bei als „100% Arabica“ ausgelobten Kaffees hat das LGL in einem Schwerpunktprogramm über den Zeitraum der letzten fünf Jahre 982 Proben untersucht.
Eine eindeutige Unterscheidung liefert die analytische Bestimmung einer sogenannten Markersubstanz (16-O-Methylcafestol), die von Natur aus nur in Bohnen der Sorte Robusta, nicht aber in Arabica vorkommt. Bei 23 (2,3 Prozent) der untersuchten „100%-Arabica“-Proben wurde die Markersubstanz nachgewiesen. Das LGL hat die Auslobung „100 % Arabica“ der betreffenden Kaffees daher als irreführend beanstandet und die zuständigen Überwachungsbehörden vor Ort informiert.
Untersuchungen zur geografischen Herkunft
Daneben wurden im LGL über denselben Zeitraum 218 Kaffeeproben, die jeweils als nur aus einem bestimmten Land stammend beworben wurden, hinsichtlich dieser Angabe der geografischen Herkunft untersucht. Dabei wurden bei keiner Probe auffällige Analyseergebnisse im Hinblick auf die geografische Herkunftskennzeichnung festgestellt. Zwar ist eine Herkunftsangabe bei Kaffee nicht gesetztlich vorgeschrieben und somit freiwillig, doch wenn Bohnen als nur aus einem einzigen Land stammend gekennzeichnet werden, würde eine falsche Angabe dennoch eine Täuschung von Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen.
Um die Geografische Herkunft zu bestimmen, prüfte das LGL mittels Stabilisotopenanalyse, ob Unterschiede der klimatischen Bedingungen und Bodenverhältnisse der Länder erkennbar sind, in denen die Bohnen gewachsen sind. Die Messungen ergaben, dass anhand der Isotopenverhältnisse zum Beispiel zwischen Bohnen aus Kenia und solchen aus Ruanda oder zwischen Kaffee aus Costa Rica und solchem aus Mexiko unterschieden werden kann.
Die Anwendung der Stabilisotopenanalyse für die Untersuchung von Kaffee unterliegt derzeit jedoch noch Unschärfen, sodass mögliche Verdachtsfälle aktuell nur die Grundlage für weitere Ermittlungen durch die Vollzugsbehörden liefern würden.
Weiterführende Informationen:
100% Arabica-Kaffee – stimmt das wirklich? (Authentizitätsprüfungen der Jahre 2019-2022)
Untersuchungen zu Echtheit und Herkunft von Kaffee (Jahresbericht 2023)
Quelle: LGL