Tierhaltungskennzeichnung: Rainer berät Reform mit Verbänden

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Gespräch mit 36 Verbänden und Unternehmen

Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, das Gesetz der Vorgängerregierung unter Einbeziehung der Beteiligten der gesamten Wertschöpfungskette grundsätzlich zu überarbeiten und praxistauglich zu gestalten. Das Gespräch mit 36 Verbänden und Unternehmen verlief sehr konstruktiv und ergebnisorientiert.

Importware und Downgrading im Mittelpunkt

Dazu sagte Bundesminister Alois Rainer: „Mir ist wichtig, dass das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz einen Mehrwert bringt und nicht allen Beteiligten nur Mehrarbeit verschafft. Von vielen Seiten ist der Wunsch gekommen, dass das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz künftig die umfassende Kennzeichnung auch ausländischer Ware einschließt und zudem ein sogenanntes „Downgrading“ des Fleisches möglich ist. Wir lassen daher regierungsintern prüfen, ob und wie diese Vorgaben juristisch umgesetzt werden können.“

Vermarktung zwischen den Haltungsformen

Ein „Downgrading“ würde es den Produzenten ermöglichen, das Fleisch höherer Haltungsformen auch in niedrigeren Haltungsformen zu vermarkten, etwa wenn mangelnde Nachfrage besteht. Die Tierhaltungskennzeichnung ist ab dem 1. März 2026 verpflichtend zu verwenden. Auf freiwilliger Basis kann die Tierhaltungskennzeichnung mit 5 Haltungsformen bereits jetzt genutzt werden.

Zu dem Treffen im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat gekommen sind Vertreterinnen und Vertreter von 36 relevanten Unternehmen und Verbänden aus dem Lebensmitteleinzelhandel, der Landwirtschaft, der Tierhaltung, der Fleischwirtschaft, des Tierschutzes und der Gastronomie.

Bereits im August 2025 hatte eine Verbändeallianz ein Reformkonzept zur Tierhaltungskennzeichnung vorgelegt. Im April 2026 bewertete die Albert Schweitzer Stiftung den Referentenentwurf grundsätzlich positiv.

Aktualisiert am 17. August 2026
Quelle: BMLEH; ergänzend Verband der Fleischwirtschaft (VDF) / food-monitor / KI