Agrardiesel: Volle Steuerentlastung gilt wieder seit Januar 2026

Veröffentlichung honorarfrei bei Link zu: food-monitor.de

Seit dem 1. Januar 2026 erhalten land- und forstwirtschaftliche Betriebe wieder die volle Energiesteuerentlastung für Agrardiesel von 21,48 Cent je Liter.

Der Bundestag beschloss die Wiedereinführung am 6. November 2025 im Rahmen des Gesetzes zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer begrüßte die Entscheidung als Entlastung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Wie hoch ist die Agrardieselentlastung?

Der reguläre Energiesteuersatz für Dieselkraftstoff beträgt 47,04 Cent je Liter. Für begünstigte Verwendungen in der Land- und Forstwirtschaft werden seit Januar 2026 wieder 21,48 Cent je Liter erstattet. Damit gilt erneut das Niveau, das bis Ende Februar 2024 bestanden hatte.

Während des schrittweisen Abbaus lag die Entlastung von März bis Dezember 2024 bei 12,888 Cent je Liter und 2025 bei 6,444 Cent je Liter. Diese niedrigeren Sätze sind nur noch für die jeweiligen früheren Verbrauchszeiträume relevant.

Erstattung erfolgt auf Antrag

Die Steuerentlastung wird nicht unmittelbar an der Tankstelle abgezogen. Betriebe müssen sie nach der Verwendung des Kraftstoffs elektronisch beim Zoll beantragen. Die Auszahlung erfolgt deshalb üblicherweise nachgelagert. Begünstigt werden neben Diesel auch bestimmte gleichgestellte Energieerzeugnisse wie Biodiesel, Pflanzenölkraftstoff und hydriertes Pflanzenöl, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die tatsächliche Entlastung eines Betriebs hängt von Betriebsart, Flächenausstattung, Kraftstoffverbrauch und begünstigter Verwendung ab. Die vom Ministerium genannte durchschnittliche Entlastung von rund 2.790 Euro pro Betrieb ist daher nur ein Orientierungswert.

Erzeugerpreise in der Landwirtschaft im Mai 2026: Die Statistik zeigt die parallele Entwicklung der Erlöse für landwirtschaftliche Produkte.

Gesetzesinformation: Bundesfinanzministerium zur Wiedereinführung der Agrardieselentlastung

Aktualisiert am 16. August 2026
Quelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat / food-monitor / KI