Ministerin Miriam Staudte: „Veggie-Kompromiss schafft Verwirrung und unnötige Bürokratie“

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Produktbezeichnungen für vegetarische Fleischersatzprodukte wie Veggieburger oder vegetarische Bratwurst sollen vorerst erlaubt bleiben.

Bezeichnungen, die sich direkt auf eine Fleischart beziehen, etwa „Typ Hähnchen“, „veganer Speck“ jedoch nicht. Darauf verständigten sich am Abend des 5. März 2026 Verhandlerinnen und Verhandler des Europäischen Parlaments und des Rates der EU.

Das Ergebnis kommentiert Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „‘Veggie-Bratwurst‘ ja, ‚Veggie-Speck‘ nein? Wer soll denn da noch durchsteigen? Der Kompromiss bedeutet vor allem: mehr Bürokratie und Aufwand für die Veggie-Produzenten und Verwirrung bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Hier haben sich die Kulturkampf-Ideologen und die Fleisch-Lobby wieder einmal durchgesetzt, deren Ziel nicht der Verbraucherschutz, sondern eine Benachteiligung pflanzlicher Produkte gegenüber Fleischprodukten ist.

Wer auf der Packung ‚vegan‘ oder ‚vegetarisch‘ liest, weiß doch genau, dass kein Fleisch enthalten ist. Wenn bei den einzelnen Produkten nun noch Unterschiede in den Bezeichnungen gemacht werden, ist das weder sinnvoll noch nachvollziehbar. Statt für eine klare Kennzeichnung sorgt das Ergebnis für maximale Verunsicherung vor dem Supermarktregal. Ein Beitrag zur Entbürokratisierung wäre gewesen, die unsinnigen Vorschriften, statt Hafermilch nur Haferdrink schreiben zu dürfen, wieder abzuschaffen, statt alles noch komplizierter zu machen.“

Hintergrund:

Im Zuge der Einigung zu einer Überarbeitung der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) gab es zu verschiedenen Punkten vorläufige Verständigungen unter den Verhandelnden. Ein Thema war der Vorstoß einer konservativen Abgeordneten aus Frankreich, Veggie-Bezeichnungen für Fleischersatzprodukte zu verbieten.

Der damals vorgestellte Kompromiss sah folgende Unterscheidung vor: Begriffe wie Veggie-Burger oder Veggie-Wurst sind zulässig, Veggie-Speck oder veganes Steak nicht. Ebenso dürfen Keule, Filet, Kotelett, Leber oder Rippchen nicht mit „Veggie“ in Verbindung gebracht werden, genauso wenig wie Rind-, Kalb-, Lamm- oder Schweinefleisch sowie Geflügel wie Huhn, Pute, Ente oder Gans.

Aktualisierter Rechtsstand vom 14. September 2026: Das Europäische Parlament hat am 16. Juni und der Rat am 29. Juni 2026 zugestimmt. Die Verordnung (EU) 2026/1739 wurde am 29. Juli 2026 veröffentlicht. Die neuen Fleischbezeichnungen nach Artikel 1 Nummer 13 gelten nach Artikel 5 ab dem 19. August 2029; für zuvor hergestellte oder eingeführte Produkte ist ein Abverkauf bis zur Bestandserschöpfung, spätestens bis zum 19. August 2032, vorgesehen. Die frühere Angabe „bis Ende 2027“ ist damit überholt. Die obige Stellungnahme dokumentiert die politische Bewertung des vorläufigen Kompromisses vom März 2026.

Quelle: ml.niedersachsen.de