Erneute Beratungen zu Einschränkungen von Fleischbezeichnungen auf pflanzlichen Lebensmitteln

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Die EU hat neue Regeln für bestimmte Fleischbezeichnungen beschlossen; sie gelten ab 19. August 2029.

Aktualisierung vom 15. September 2026: Die Verordnung (EU) 2026/1739 wurde am 8. Juli 2026 angenommen, am 29. Juli 2026 veröffentlicht und trat am 18. August 2026 in Kraft. Die neuen Vorschriften zu Fleischbezeichnungen gelten ab 19. August 2029.

Der folgende Beitrag dokumentiert den damaligen Beratungsstand und die damalige Position von foodwatch.

Zum damaligen Beratungsstand teilte die Verbraucherorganisation mit, die französische EVP-Abgeordnete Céline Imart wolle im Zuge der Reform der gemeinsamen Marktorganisation erneut Begriffe wie „Burger“, „Wurst“, „Hackfleisch“, „Nuggets“ und „Schnitzel“ für Produkte ohne Fleisch verbieten lassen. Der Landwirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments befasste sich mit dem Vorschlag.

„Die Debatte um Tofu-Wurst und Veggie-Schnitzel ist ein politisches Ablenkungsmanöver“, erklärt Chris Methmann, Geschäftsführer von foodwatch Deutschland. Die Bezeichnungen seien etabliert und für Verbraucherinnen und Verbraucher verständlich. Wichtiger seien verlässliche Regeln für eine transparente Kennzeichnung von Lebensmitteln.

Im Oktober 2025 hatte das Europäische Parlament bereits für ein ähnliches Verbot gestimmt. Der damals diskutierte Vorschlag fand im März 2026 zunächst keine Mehrheit. Mit der später verabschiedeten Verordnung (EU) 2026/1739 werden unter anderem „Fleisch“, Tierartenbezeichnungen, bestimmte Teilstücke sowie Begriffe wie „Speck“, „Steak“ und „Leber“ geschützt. Die Begriffe „Wurst“, „Burger“, „Hackfleisch“, „Nuggets“ und „Schnitzel“ stehen nicht in der verabschiedeten Liste; ein pauschales Verbot von Bezeichnungen wie „Veggie-Wurst“ oder „Veggie-Schnitzel“ folgt daraus nicht. Die EU-Kommission kann für langjährig gebräuchliche, eindeutig nicht irreführende Verwendungen Ausnahmen vorsehen. Nicht konforme Erzeugnisse, die vor dem 19. August 2029 hergestellt oder eingeführt wurden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände, längstens bis 19. August 2032, verkauft werden.

Eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag von foodwatch hatte ergeben, dass 84 Prozent der Befragten keine gesetzliche Einschränkung solcher Produktnamen für notwendig halten. 15 Prozent sprachen sich dafür aus. Ebenfalls 15 Prozent gaben an, schon einmal versehentlich ein pflanzliches Produkt gekauft zu haben, obwohl sie ein Fleischerzeugnis erwartet hatten.

foodwatch fordert die Abgeordneten auf, den neuen Verbotsvorstoß zurückzuweisen und sich stattdessen mit grundlegenden Problemen der Lebensmittelkennzeichnung zu befassen.

Quellen und weiterführende Informationen:

Quelle: foodwatch.org/de/