food-monitor: Was der Bundesrat zur Mehrwegförderung forderte, was die DUH verlangte und welche Regeln seit August 2026 tatsächlich gelten.
Was der Bundesrat forderte – und was 2026 geltendes Recht wurde
Ausgangspunkt war der damalige Regierungsentwurf für das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz. Nach Darstellung der DUH sollten Beiträge der Systeme für Einwegverpackungen einen Mehrwegfonds finanzieren. Damit könnten etwa Logistik, Zwischenlager, Reinigung, Sortierung und Digitalisierung neuer Mehrwegsysteme unterstützt werden.
Was Forderung und was geltendes Recht ist
Die Summe von fünf Euro je Tonne war eine Forderung der DUH, keine vom Bundesrat beschlossene Abgabe. Auch die Bewertung, freiwillige Beiträge seien wirkungslos, ist eine Position des Umweltverbandes.
Der Deutsche Bundestag beschloss das neue Verpackungsrecht am 11. Juni 2026. Es begleitet die seit 12. August 2026 grundsätzlich geltende EU-Verpackungsverordnung. Die von der DUH verlangte verbindliche Finanzierung in der genannten Höhe wurde dabei nicht zum geltenden Standard.
Die weitergehende Forderung und die Daten zu Einwegbechern und Essensboxen ordnet Deutsche Umwelthilfe fordert finanzielle Förderung von Mehrwegalternativen im Verpackungsgesetz ein.
Den europäischen Rechtsrahmen erläutert Nachhaltiger Handel: HDE-Position und aktuelle PPWR-Regeln.
Weiterführende Beiträge
- Neues Verpackungsrecht: DUH kritisiert fehlende Mehrwegförderung
- Neue Verpackungsregeln: WWF sieht ungenutzte Mehrwegpotenziale
Aktualisiert am 17. August 2026
Quelle: Deutsche Umwelthilfe (DUH); Deutscher Bundestag / food-monitor / KI
