Einstufungsempfehlungen zu Algen und Hinweise zur Verwendung der Stofflisten nun auch für englischsprechende Nutzerinnen und Nutzer verfügbar.
Die Arbeitsgemeinschaft Stoffliste (AG Stoffliste)i hat die englische Fassung der Algenliste und der 3. Auflage des Vorwortes zu den Stofflisten erstellt. Die AG Stoffliste hat umfangreiche Listen zu Pflanzen, Pilzen und Algen sowie Erläuterungen zu diesen Stofflisten erarbeitet. Mit ihrer Hilfe soll die Einstufung von Pflanzen und Pflanzenteilen, Pilzen und Algen als Zutaten in Lebensmitteln und deren Abgrenzung von Arzneimitteln erleichtert werden.
Die 1. Auflage der „Stoffliste Kategorie: Pflanzen und Pflanzenteile“ wurde 2014 veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung der 2. Auflage des Vorwortes zu den Stofflisten, der überarbeiteten Pflanzenliste sowie der 1. Auflage der Pilzliste im Jahr 2020 folgte im Jahr 2024 die Veröffentlichung der 1. Auflage der Algenliste sowie der 3. Auflage des Vorwortes.
Um sowohl Lebensmittelunternehmerinnen und -unternehmern als auch Behörden und Verbraucherinnen und Verbrauchern außerhalb des deutschsprachigen Raumes die Empfehlungen zur Einstufung von Algen und Algen-Erzeugnissen an die Hand zu geben, wurde die Algenliste sowie das Vorwort zu den Stofflisten ins Englische übersetzt. Etwaige Unterschiede oder Unstimmigkeiten in den englischen Fassungen sind nicht bindend – es gelten die jeweils deutschen Fassungen der Dokumente.
Auf der Website des BVL stehen zum Download zur Verfügung:
- Die englische Fassung der Algenliste sowie
- die englische Fassung der 3. Auflage des Vorwortes zu den Stofflisten.
Dort können auch alle anderen veröffentlichten Dokumente und weitere Informationen zur AG Stoffliste abgerufen werden.
https://www.bvl.bund.de/stofflisten
Übersetzungen der Pflanzen- und Algenliste werden sukzessive folgen und fortlaufend aktualisiert.
iHintergrundinformationen
Die AG Stoffliste besteht aus Vertretern der zuständigen Bundesbehörden (BVL, BfR, BfArM) und Vertretern der Untersuchungseinrichtungen der Bundesländer. Außerdem arbeiten Vertreter aus der Schweiz und Österreich sowie behördenexterne Experten aus den jeweiligen Fachgebieten in der AG mit.
Die AG Stoffliste widmet sich der Einstufung von Stoffen und leistet damit einen aktiven Beitrag zum gesundheitlichen Verbraucherschutz. Als Gremium mit anerkannter fachlicher Expertise erarbeitet die Arbeitsgemeinschaft mehrere Stofflisten unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und rechtlicher Vorgaben. Schwerpunkte liegen hier auf der Einstufung von Stoffen hinsichtlich ihrer Verwendung als Arzneistoff oder Lebensmittel sowie bezüglich ihrer Neuartigkeit und Sicherheit. Die Stofflisten sollen Überwachungsbehörden und Lebensmittelunternehmern die Einstufung von Pilzen, Algen und pflanzlichen Stoffen hinsichtlich ihrer Verwendung als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat erleichtern und so eine Empfehlung bezüglich der Verkehrsfähigkeit von Stoffen als Lebensmittel darstellen.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist eine eigenständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt das BVL umfassende Managementaufgaben und koordiniert auf verschiedenen Ebenen die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Bundesländern und der Europäischen Union. Außerdem ist es für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland zuständig.