Lebensmittelüberwachung zu „Dubai-Schokolade“ bestätigt die ersten negativen Ergebnisse.
Bei über der Hälfte der Proben war die Deklaration der Farbstoffe fehlerhaft. Alle Proben wiesen weitere Mängel in der Kennzeichnung auf.
In allen Fällen wurden die vom Lebensmittelunternehmer bzw. von der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde entsprechende Schritte im Sinne des Verbraucherschutzes ergriffen. Je nach Schwere der Beanstandung konnten Lebensmittelunternehmer die Kennzeichnung ihrer Produkte korrigieren, in anderen Fällen kam es zu Rücknahmen und Rückrufen mit einer Veröffentlichung auf dem Portal ,lebensmittelwarnung.de‘. Dabei erhalten in der Regel auch die anderen Behörden über das EU-Schnellwarnsystem RASFF eine Information, damit sie notwendige Maßnahmen im eigenen Zuständigkeitsbereich ergreifen können.
„Die Lebensmittelüberwachung des Landes wird schon allein aufgrund der hohen Beanstandungsquote das Thema ,Dubai-Schokolade‘ weiterhin bei ihrer risikoorientierten Kontrolltätigkeit berücksichtigen und auch nach Abschluss des Sonderprogramms weitere amtliche Proben erheben sowie untersuchen. Alle Verbraucherinnen und Verbraucher können sich sicher sein, dass unsere Lebensmittelüberwachungsbehörden daran arbeiten, dass die im Verkauf angebotenen Produkte sicher sind“, so Minister Hauk abschließend.
Hintergrundinformationen:
Zu den ersten Befunden bei ,Dubai-Schokolade‘ berichteten wir in unserer Pressemitteilung vom 19. Dezember 2024, die auf unserer Internetseite abrufbar ist unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/pressemitteilung/pid/vorsicht-bei-importierter-dubai-schokolade?highlight=dubai.
Ein detaillierter Bericht der CVUAs Freiburg, Stuttgart und Sigmaringen zur Gesamtbilanz aller im Jahr 2024 eingegangenen und untersuchten Proben ,Dubai-Schokolade‘ und Pistaziencreme finden Sie auf der Homepage der Untersuchungsämter unter https://www.ua-bw.de/pub/beitrag.asp?subid=1&Thema_ID=2&ID=4134.