EU-Abgabe auf hochverarbeitete Lebensmittel? Der aktuelle Stand

Veröffentlichung honorarfrei bei Link zu: food-monitor.de

Die Europäische Kommission hat mit dem Safe Hearts Plan vom 16. Dezember 2025 keine sofortige EU-weite Abgabe auf hochverarbeitete Lebensmittel beschlossen. Der Plan kündigt an, geeignete Instrumente zu prüfen – darunter mögliche finanzielle Maßnahmen –, um Prävention zu finanzieren, Rezepturen zu verbessern und gesündere Kaufentscheidungen zu fördern.

Prüfauftrag ist noch keine Steuer

Medienberichte über eine „geplante EU-Abgabe“ gingen auf frühere Entwurfsfassungen und politische Diskussionen zurück. Im endgültigen Aktionsplan fehlen Steuersatz, Produktabgrenzung, Rechtsgrundlage und Einführungsdatum. Auch die Bundesregierung stellte in einer Antwort an den Bundestag klar, dass der Plan keine unmittelbare EU-weite Abgabe vorsieht. Eine politische Forderung nach konkreten Maßnahmen dokumentiert die foodwatch-Position zur UPF-Debatte.

Ob die Kommission später einen konkreten Legislativvorschlag vorlegt, ist damit offen. Ein solcher Vorschlag müsste das europäische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.

Was bedeutet „hochverarbeitet“?

Viele Studien verwenden die NOVA-Klassifikation. Sie ordnet Lebensmittel nach Art und Zweck der Verarbeitung in vier Gruppen ein. Die Gruppe der „ultra-processed foods“ ist breit: Sie kann Softdrinks, Süßwaren, rekonstituierte Fleischprodukte, manche Frühstückscerealien, aber auch einzelne angereicherte oder pflanzliche Produkte umfassen.

Ein hoher Verzehr ist in vielen Beobachtungsstudien mit ungünstigen Gesundheitsfolgen verbunden. Die Gruppe ist jedoch heterogen, und Beobachtungsdaten können Verarbeitung, Nährwert, Essgeschwindigkeit, Verpackung, soziale Faktoren und das gesamte Ernährungsmuster nicht immer sauber trennen. „Hochverarbeitet“ bedeutet daher nicht automatisch, dass jedes Produkt gleich riskant ist. Eine ausführliche Einordnung bietet „Faktencheck zu Lebensmitteln: verarbeitet bedeutet nicht automatisch ungesund“.

Zuckersteuern: Wirkung differenziert bewerten

Die Aussage, die Effekte von Zuckersteuern hätten sich generell nicht bewahrheitet, ist zu pauschal. Abgaben auf zuckergesüßte Getränke sind in mehreren Ländern mit geringeren Käufen besteuerter Getränke und Rezepturänderungen verbunden. Wie stark sich langfristig Körpergewicht oder Erkrankungsraten verändern, hängt von Ausgestaltung, Höhe, Ausweichkäufen und Begleitmaßnahmen ab.

Ebenso wäre eine Abgabe allein keine vollständige Präventionsstrategie. Kennzeichnung, Produktreformulierung, Verfügbarkeit günstiger Lebensmittel, Schul- und Gemeinschaftsverpflegung, Werberegeln und Ernährungsbildung können sich ergänzen.

Das Factsheet ist eine Verbandsposition

Das ursprüngliche Factsheet stammt vom österreichischen forum. ernährung heute (f.eh). Es fasst Argumente gegen eine pauschale UPF-Abgabe zusammen, ist aber keine Leitlinie einer unabhängigen Gesundheitsbehörde und ersetzt keine systematische Bewertung der gesamten Evidenz.

Primärquellen: Europäische Kommission: Safe Hearts Plan und Antwort der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 21/3556.

Aktualisiert am 17. August 2026
Quelle: forum. ernährung heute (f.eh) / food-monitor / KI