Seit 2026 gelten neue Vorgaben für Honig, Konfitüren und Fruchtsäfte. Beim Nutri-Score ist seit Jahresbeginn der überarbeitete Algorithmus maßgeblich; die staatliche Tierhaltungskennzeichnung wurde dagegen auf 2027 verschoben.

Stand: September 2026. Die einzelnen Regelungen haben unterschiedliche Anwendungsbereiche und Übergangsfristen.
EU-Regeln für Frühstücksprodukte seit 14. Juni 2026
Die Richtlinie (EU) 2024/1438 ändert die Vermarktungsnormen für Honig, Fruchtsäfte, Konfitüren und bestimmte Milcherzeugnisse. Die Mitgliedstaaten mussten die Vorgaben ab dem 14. Juni 2026 anwenden. Erzeugnisse, die vorher rechtmäßig in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet wurden, dürfen grundsätzlich noch bis zum Abverkauf der Bestände angeboten werden.
Honigmischungen: Herkunft genauer angeben
Bei Honigmischungen müssen die Ursprungsländer auf dem Etikett in absteigender Reihenfolge genannt werden. Grundsätzlich sind auch die jeweiligen prozentualen Anteile auszuweisen. Die frühere pauschale Angabe „Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ reicht für neu gekennzeichnete Ware nicht mehr aus. Übergangsware kann weiterhin im Handel stehen.
Mehr Frucht in Konfitüre
Der allgemeine Mindestfruchtgehalt für Konfitüre steigt von 350 auf 450 Gramm je Kilogramm Fertigerzeugnis. Bei Konfitüre extra steigt er im Regelfall von 450 auf 500 Gramm. Für einzelne Fruchtarten gelten abweichende Werte.
Neue Bezeichnungen für zuckerreduzierte Fruchtsäfte
Neu sind die Kategorien „zuckerreduzierter Fruchtsaft“, „zuckerreduzierter Fruchtsaft aus Konzentrat“ und „konzentrierter zuckerreduzierter Fruchtsaft“. Der Gehalt an natürlich vorkommendem Zucker muss dabei gegenüber einem vergleichbaren durchschnittlichen Saft um mindestens 30 Prozent vermindert sein. Süßungsmittel oder Zutaten mit süßender Wirkung dürfen diesen Erzeugnissen nicht zugesetzt werden.
Nutri-Score: neuer Algorithmus, aber weiterhin freiwillig
Seit dem 1. Januar 2026 müssen Unternehmen, die den Nutri-Score verwenden, ihre Produkte nach dem überarbeiteten Algorithmus bewerten. Zucker und Salz werden stärker gewichtet, Ballaststoffe differenzierter berücksichtigt. Getränke werden nach einer eigenen, veränderten Berechnung eingestuft. Der Nutri-Score selbst ist in Deutschland weiterhin freiwillig: Die Umstellungspflicht betrifft nur Anbieter, die das Kennzeichen nutzen.
Staatliche Tierhaltungskennzeichnung erst ab 2027
Die verpflichtende Verwendung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung für die bislang vom Gesetz erfassten Lebensmittel wurde auf den 1. Januar 2027 verschoben. Kennzeichnungspflichtige Ware, die vor diesem Stichtag in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet wird, darf bis zum Aufbrauchen der Bestände weiter verkauft werden. Die gesetzlich definierten Haltungsformen lauten „Stall“, „Stall + Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“.
Weitere Änderungen bei Käfighaltung, Bisphenol A, Gastronomie und Nahrungsergänzungsmitteln fasst „Neue Gesetze im Jahr 2026“ zusammen. Eine vertiefende Übersicht bietet der Themenhub Lebensmittelkennzeichnung und Siegel.
Quellen
- Richtlinie (EU) 2024/1438
- BMLEH: überarbeiteter Nutri-Score-Algorithmus
- Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, § 40
Quelle: verbraucherzentrale.sh / food-monitor
