BMLEH bringt Änderung des Tierarzneimittelgesetzes, des Apothekengesetzes und des Agrarstatistikgesetzes auf den Weg.
Das Bundeskabinett hat heute zwei vom Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, vorgelegte Gesetzentwürfe beschlossen: zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes sowie des Agrarstatistikgesetzes. Ziel ist es, europäische Vorgaben korrekt umzusetzen – und zugleich Tierärzte, Tierhaltende und landwirtschaftliche Betriebe spürbar von Bürokratie zu entlasten.
Bundesminister Alois Rainer: „Wir bauen Bürokratie mit System ab und räumen dort auf, wo Vorschriften zu viel Aufwand bedeuten, ohne dass es einen Mehrwert bringt. Mit diesen Gesetzesänderungen setzen wir europäisches Recht 1:1 um, entlasten Tierärzte, Betriebe und Behörden – und machen damit weiter Tempo beim Bürokratieabbau.“
Die Gesetzentwürfe gehen nach dem heutigen Kabinettsbeschluss in das parlamentarische Verfahren.
Hintergrund
Bislang sieht das deutsche Tierarzneimittelgesetz eine im Vergleich zum EU-Recht vorgezogene Erfassung des Antibiotikaverbrauchs bei Hunden und Katzen bereits ab dem 1. Januar 2025 vor. Um Tierarztpraxen zu entlasten, wird dieser Zeitpunkt im Gesetzentwurf auf den europäisch vorgesehenen Stichtag, den 1. Januar 2029, verschoben. Damit wird die geltende nationale Rechtslage auf eine 1:1-Umsetzung des Europarechts zurückgefahren. Diese Maßnahme reduziert den nationalen Erfüllungsaufwand um über 20 Millionen Euro pro Jahr – insgesamt etwa 100 Millionen Euro in den Jahren 2025 bis 2028 – und erfüllt die Vorgaben der „One in, one out“-Regel der Bundesregierung.
Zudem werden die bislang zweimal jährlich vorgeschriebenen Mitteilungen im Rahmen des nationalen Antibiotikaminimierungskonzepts ab dem 1. Januar 2027 auf eine jährliche Meldung reduziert. Aufgrund datenschutzrechtlicher und technischer Erfordernisse kann diese Änderung erst zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten.
Ab dem 1. Januar 2026 soll – entsprechend EU-rechtlicher Vorgaben – die verpflichtende Erfassung von Antibiotikaverbrauchsdaten auf weitere Tierarten ausgeweitet werden. Erfasst werden dann auch die Daten für Schafe, Ziegen, Gänse, Enten, bestimmte Fischarten, Pferde und Kaninchen zur Lebensmittelgewinnung (sogenannte „Stufe 2“-Tierarten).
Ferner enthält der Gesetzentwurf neue Regelungen zum Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel durch Tierärztinnen und Tierärzte, der im Einzelfall bei Einhaltung bestimmter Bedingungen zulässig sein soll. Gleiche Regelungen sollen auch für Apotheken gelten, deshalb wird im Rahmen des Gesetzentwurfs auch das Apothekengesetz angepasst.
Mit dem ebenfalls beschlossenen Änderungsgesetz zum Agrarstatistikgesetz werden die europäischen Vorgaben zur Agrarstrukturerhebung 2026 umgesetzt. Die Agrarstrukurerhebungen werden alle drei bis vier Jahre durchgeführt; dabei wechseln zur Begrenzung des Aufwands bei den Befragten jeweils bestimmte thematische Module, die nicht bei jeder Erhebung erfasst werden müssen. Im kommenden Jahr werden unter anderem Daten zu Tierhaltungsverfahren, Düngung und Rebanlagen erfasst. Gleichzeitig pausieren Erhebungen zu Bewässerung, Maschinen und Obstanlagen.
Die Novelle wird vom BMLEH auch genutzt, um die Bodennutzungsdaten auf vorliegende Verwaltungsdaten umzustellen. Durch diesen zentralen Fortschritt entfällt für viele Betriebe die Pflicht zur gesonderten Meldung. Das entlastet die Landwirtschaft um rund 800.000 Euro jährlich. Gleichzeitig wird die jährliche Erfassung der Öko-Flächen im Rahmen der Bodennutzungserhebung eingeführt, wie es EU-weit vorgeschrieben ist. Diese Information kann künftig ebenfalls den Agrarverwaltungsdaten entnommen werden – ohne zusätzliche Belastung für die Betriebe.