Erste Abstimmung über die Vereinfachung der EU-Agrargesetze

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Mehr Flexibilität für Landwirte bei der Erhaltung guter landwirtschaftlicher und ökologischer Bedingungen.

  • Krisenzahlungen für Landwirte, die von Naturkatastrophen betroffen sind, sollen aus Mitteln für die Entwicklung des ländlichen Raums statt aus Direktzahlungen finanziert werden.
  • Höhere Höchstbeträge zur Unterstützung von Kleinbauern.

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung hat am Mittwoch seinen Standpunkt zu einem Vorschlag zur Vereinfachung der aktuellen gemeinsamen Agrarpolitik der EU verabschiedet.

In dem vom Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) mit 38 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommenen Entschließungsentwurf fordern die Abgeordneten mehr Flexibilität und Unterstützung für Landwirte bei der Einhaltung der Vorschriften der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).

Umweltanforderungen

Die Abgeordneten unterstützten eine Reihe von Änderungen, um mehr Flexibilität bei der Einhaltung der Umweltvorschriften der GAP durch landwirtschaftliche Betriebe zu schaffen.

Insbesondere einigten sie sich darauf, dass nicht nur Betriebe, die vollständig als ökologisch zertifiziert sind, sondern auch Betriebe, bei denen nur bestimmte Teile als ökologisch zertifiziert sind, sowie Betriebe in besonderen Naturschutzgebieten automatisch als Betriebe angesehen werden sollten, die bestimmte Anforderungen zur Erhaltung der Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GAEC) erfüllen.

Zum Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt wollen die Abgeordneten die Frist, nach der Grünland als Dauergrünland gilt, noch weiter verlängern. Dies soll unter anderem Landwirte davon abhalten, diese Flächen kurz vor Ablauf der Frist für den Ackerbau umzupflügen. Der Vorschlag sieht vor, die Definition von Dauergrünland um Flächen zu erweitern, die nicht in die Fruchtfolge einbezogen wurden und seit mindestens sieben Jahren nicht gepflügt, bearbeitet oder neu eingesät wurden, oder um Flächen, die zum 1. Januar 2023 nicht als Ackerland eingestuft waren.

Krisenzahlungen

Der AGRI-Ausschuss lehnt die vorgeschlagene neue Art von Direktzahlungen für Landwirte ab, die von Naturkatastrophen betroffen sind. Die Abgeordneten stimmen jedoch der von der Kommission vorgeschlagenen neuen Krisenzahlung aus Mitteln für die Entwicklung des ländlichen Raums zu und nehmen Ausbrüche von Tierseuchen in die Liste der Ereignisse auf, deren Auswirkungen auf Landwirte eine solche Beihilfe rechtfertigen könnten.

Der angenommene Text sieht auch vor, die Schwelle für die durchschnittliche jährliche Produktion oder das durchschnittliche jährliche Einkommen bei Verlusten von mindestens 20 %, wie von der Kommission vorgeschlagen, auf mindestens 15 % zu senken, damit mehr Landwirte Anspruch auf nationale Finanzbeiträge zu Prämien für Versicherungssysteme oder zu Gegenseitigkeitsfonds haben.

Kleinbauern und Änderungen der Strategiepläne

Die Abgeordneten schlagen vor, die Höchstgrenzen für die Unterstützung von Kleinbauern anzuheben: eine jährliche Zahlung von bis zu 5 000 EUR (anstelle der vorgeschlagenen 2 500 EUR) und eine neue einmalige Zahlung für die Unternehmensentwicklung von bis zu 75 000 EUR.

Die Abgeordneten wollen außerdem die Frist, innerhalb derer die Kommission Anträge der Mitgliedstaaten auf strategische Änderungen der nationalen Strategiepläne genehmigen muss, von drei auf zwei Monate verkürzen.

Zitat

Der Berichterstatter André Rodrigues (S&D, PT) erklärte: „Dieser Bericht ist ein wichtiger Schritt, auf den die Landwirte in ganz Europa lange gewartet haben. Durch den Abbau von Bürokratie und die Vereinfachung und Verbesserung der Durchführbarkeit der GAP-Vorschriften bieten wir Lösungen, die es den Landwirten ermöglichen, das zu tun, was sie am besten können – produzieren –, und die den Sektor in diesen turbulenten Zeiten unterstützen können. Dies wird den Landwirten helfen und hoffentlich auch den Verbrauchern ermöglichen, weiterhin Zugang zu hochwertigen, sicheren und erschwinglicheren Produkten zu haben.“

Nächste Schritte

Der vom AGRI-Ausschuss angenommene Bericht wird voraussichtlich während der Plenarsitzung vom 6. bis 9. Oktober zur Abstimmung gestellt. Die Gespräche mit den Mitgliedstaaten sollen unmittelbar danach beginnen, damit die neuen Vorschriften möglicherweise während einer Plenarsitzung im November endgültig verabschiedet werden können.

Hintergrund

Die Kommission hat am 14. Mai 2025 ein Vereinfachungspaket für die derzeitige GAP vorgelegt. Dieses geht auf Empfehlungen aus dem strategischen Dialog über die Zukunft der Landwirtschaft zurück, in dem eine Vereinfachung gefordert wurde, um den übermäßigen Verwaltungs- und Meldeaufwand sowie die regulatorischen Belastungen für Landwirte und andere Akteure der Agrar- und Ernährungswirtschaft zu verringern.

Der AGRI-Ausschuss wandte ein vereinfachtes Verfahren an, bei dem die Abgeordneten Änderungsanträge direkt zum Vorschlag der Kommission einreichten.

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