Wirtschaftsverbände warnen vor massiven Belastungen für lokale Unternehmen.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Verpackungssteuer in Tübingen plant mit Köln die erste Millionenmetropole die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer. Die Steuer auf Einwegverpackungen für Mitnahmegerichte betrifft alle Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben.
Betroffen sind davon vor allem Restaurants und Cafés, Imbisse, Dönerläden, Einzelhandelsunternehmen und Handwerksbetriebe wie beispielsweise Bäckereien oder Metzgereien. Die Stadt Köln rechnet mit jährlichen Einnahmen von ca. zehn Millionen Euro. Die betroffenen Branchenverbände warnen eindringlich vor negativen Auswirkungen für die ansässigen Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger.
