Bezeichnungsschutz: VDF begrüßt Kompromissvorschlag

Veröffentlichung honorarfrei bei Link zu: food-monitor.de

Der Verband der Fleischwirtschaft e.V. (VDF) begrüßt den Kompromissvorschlag zum Bezeichnungsschutz bestimmter Fleischbegriffe, der am 5.03.2026 in den Trilogverhandlungen in Brüssel erzielt wurde.

„Fleisch ist ein hochwertiges Lebensmittel mit einem eigenen Nährstoffprofil. Es ist daher nur folgerichtig, dass zentrale Fleischbegriffe künftig ähnlich geschützt werden wie Bezeichnungen bei Milch und Käse“, erklärt Steffen Reiter, Hauptgeschäftsführer des VDF. „Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass dort, wo Rind oder Schwein draufsteht, auch tatsächlich Fleisch enthalten ist.“

Der vorläufige Kompromiss vom 5. März 2026 sah vor, dass künftig Begriffe, die eine Tierart bezeichnen – etwa Rind oder Schwein – sowie Bezeichnungen für bestimmte Teilstücke wie Lende oder Filet nicht mehr für vegetarische oder vegane Imitationsprodukte verwendet werden dürfen. Begriffe wie Wurst oder Burger gehörten nicht zu den im Kompromiss reservierten Bezeichnungen.

Zum Zeitpunkt der Verbandsmeldung stand die abschließende Bestätigung des Europäischen Parlaments noch aus. Dieses hatte sich zuvor für einen noch umfassenderen Bezeichnungsschutz ausgesprochen.

Rechtsstand vom 14. September 2026: Das Europäische Parlament stimmte am 16. Juni 2026 zu, der Rat am 29. Juni 2026. Die Verordnung (EU) 2026/1739 wurde am 29. Juli 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die neuen Fleischbezeichnungen nach Artikel 1 Nummer 13 gelten gemäß Artikel 5 erst ab dem 19. August 2029. Für zuvor in der EU hergestellte oder eingeführte Produkte sieht Artikel 4 einen Abverkauf bis zur Erschöpfung der Bestände, spätestens bis zum 19. August 2032, vor. Der Trilogkompromiss bedeutete daher kein sofort geltendes Bezeichnungsverbot.

Quelle: v-d-f.de