„Markenbutter“ ist eine gesetzlich geregelte Qualitätsbezeichnung für Butter.

Nach der seit dem 14. Juni 2026 geltenden Milchproduktqualitätsverordnung muss Markenbutter unmittelbar aus pasteurisierter Sahne hergestellt werden, die aus Rohmilch von Milchkühen stammt. Sie muss die Anforderungen einer Buttersorte erfüllen und bei der amtlichen Bewertung jeweils mindestens vier Punkte für Streichfähigkeit, Wasserverteilung sowie Aussehen, Geruch, Geschmack und Textur erreichen.
Markenbutterbetriebe müssen auf Anforderung der Prüfstelle alle zwei Monate Proben jeder betroffenen Buttersorte einsenden. Die Prüfstelle kontrolliert anschließend, ob die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Die frühere Angabe einer monatlichen Prüfung ist damit überholt.
Rechtsstand: 5. September 2026.
Quelle: Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft, LVBM; § 15 Milchproduktqualitätsverordnung und § 21 Milchproduktqualitätsverordnung
