Die Bundesregierung plant ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke. Ein foodwatch-Marktcheck zeigt, wie stark Hersteller einzelne Rezepturen ändern müssten, um niedrigere Abgabestufen zu erreichen.
Nach den im April 2026 beschlossenen Eckwerten soll die Abgabe ab 2028 eingeführt werden. Das konkrete Gesetzgebungsverfahren, die betroffenen Produkte und die endgültigen Abgabesätze waren zum Zeitpunkt dieser Aktualisierung noch nicht abgeschlossen. Vorschläge der FinanzKommission Gesundheit dienen als wichtige Grundlage, sind aber nicht automatisch geltendes Recht.
Wie eine gestaffelte Abgabe wirken soll
Bei einer Staffelung nach Zuckergehalt wird ein Getränk mit steigender Zuckermenge teurer für Hersteller oder Importeure. Unternehmen können die Belastung senken, indem sie weniger Zucker einsetzen oder kleinere Portionen anbieten. Erfahrungen aus Großbritannien zeigen, dass ein solches Modell Rezepturänderungen anstoßen kann. Ob dadurch jedes Produkt ernährungsphysiologisch günstiger wird, hängt jedoch auch von Ersatzstoffen, Portionsgrößen und Konsumverhalten ab.
Die FinanzKommission Gesundheit schlug Schwellen von mehr als 5 beziehungsweise mindestens 8 Gramm Zucker je 100 Milliliter vor. foodwatch nutzte diese Werte für eine Modellrechnung. Sie dürfen nicht mit bereits beschlossenen deutschen Grenzwerten verwechselt werden.
Was der foodwatch-Marktcheck zeigt
Die Verbraucherorganisation untersuchte zehn bei Kindern und Jugendlichen beliebte Getränke. Dazu gehörten Limonaden, Eistee, Fruchtsaftgetränke und ein Energydrink. Nach den angegebenen Nährwerten enthielten die getesteten Verpackungen teils sehr große Zuckermengen.
Besonders hohe Werte meldete foodwatch für einen Energydrink mit 13 Gramm Zucker je 100 Milliliter und für ein 500-Milliliter-Fruchtsaftgetränk mit 12 Gramm je 100 Milliliter. Auch kleinere Trinkpäckchen lagen in der Modellrechnung oberhalb der vorgeschlagenen Schwellen. Die Untersuchung ist eine gezielte Stichprobe und kein repräsentativer Überblick über den gesamten Getränkemarkt. Rezepturen können sich zudem ändern; maßgeblich bleibt die aktuelle Nährwerttabelle.
Was Eltern schon heute beachten können
Eine künftige Abgabe ersetzt keine Orientierung im Alltag. Wasser und ungesüßte Getränke bleiben die beste Wahl zum Durstlöschen. Wie sich diese Gewohnheit aufbauen lässt, erklärt „Wie Kinder mehr trinken lernen“. Bei verpackten Getränken lohnt der Vergleich des Zuckergehalts je 100 Milliliter und der tatsächlichen Portionsgröße.
Den Gesamtüberblick zu Zeitplan, Reformulierung, Gesundheitseffekten und Kritik bietet „Zuckerabgabe ab 2028: Stand, Wirkung und Streitpunkte“. Den aktuellen politischen Stand dokumentiert eine Antwort der Bundesregierung im Deutschen Bundestag. Die Zuckerabgabe ist Teil einer breiteren Debatte über Verhältnisprävention; die Forderungen mehrerer Fachgesellschaften ordnet „Prävention chronischer Krankheiten: Was DANK 2026 fordert“ ein.
Aktualisiert am 15. August 2026. Bearbeitung: food-monitor / KI.
Quelle: foodwatch.org/de/startseite
Quelle: bundestag.de
