Schon seit 2023 liegt der Vorschlag der EU-Kommission für die überfällige Reform der Gentechnik-Gesetze auf dem Tisch.
Kernpunkt sind Erleichterungen beim Umgang mit Pflanzen, die mit neuen genomischen Verfahren wie der Gen-Schere CRISPR/Cas gezüchtet wurden. Die Wissenschaft begrüßte den Vorschlag nahezu einhellig, doch die Politik tut sich schwer. Zwar hat das EU-Parlament im Kern bereits zugestimmt, doch im Rat blockierten einige Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, lange jeden Kompromiss. Erst im vierten Anlauf gelang der Durchbruch. Nun hat der Trialog-Prozess begonnen, in dem Rat, Parlament und Kommission den endgültigen Gesetzestext aushandeln. Leicht wird das nicht.
Vor sieben Jahren, im Juli 2018, verkündete der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein denkwürdiges Urteil: Auch genom-editierte Pflanzen, so entschieden die Richter, fallen ohne Abstriche unter die geltenden Gentechnik-Gesetze – selbst Pflanzen, in die keine neuen Gene eingeführt und die auch zufällig „in der Natur“ oder durch traditionelle Züchtung hätten entstehen können. Das Urteil bedeutete ein De-facto-Verbot für genom-editierte Pflanzen.
Spätestens da war eine Reform der wissenschaftlich überholten Gentechnik-Gesetze überfällig geworden. Zwar stammen sie noch aus den frühen 1990er-Jahren, als so präzise Verfahren wie etwa die Gen-Schere CRISPR/Cas unvorstellbar schienen, doch sie bestimmen noch immer, was heute in der modernen Pflanzenzüchtung erlaubt ist. Endlich setzte die EU-Kommission einen langwierigen Beratungsprozess mit vielen Gutachten, Diskussionen und Dialogformaten in Gang. Er mündete in einen Vorschlag der Kommission für eine neue Verordnung, den sie im Juli 2023 offiziell beschloss.
Der Vorschlag der Kommission: Die Kernpunkte
Nach dem Vorschlag der Kommission soll es für Pflanzen, die mit neuen genomischen Techniken (NGT) – so die inzwischen offizielle Bezeichnung – gezüchtet wurden, nicht mehr so aufwändige, oft endlos lange Zulassungsverfahren geben wie bei der Gentechnik. Freilandversuche – die für erste realistische Tests nach der Entwicklung im Labor und Gewächshaus so wichtig sind – müssen nur noch angemeldet, nicht mehr genehmigt werden. Und: Anders als bei herkömmlichen gentechnisch veränderten Pflanzen können einzelne EU-Mitgliedstaaten weder den Anbau dieser editierten Pflanzen bei sich verbieten noch Freilandversuche untersagen.