Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) kritisiert die für den 26.06.2025 im Bundestag von den Regierungsfraktionen geplante Abstimmung zwecks Verschiebung der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung um 7 Monate auf den 1. März 2026.
Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des BÖLW, kommentiert:
„Verbraucherinnen und Verbraucher sollen wissen können, wie ein Tier gehalten wurde. Die verpflichtende Kennzeichnung ist dafür das richtige Instrument. Sie muss so schnell wie möglich kommen. Bäuerinnen und Bauern, Lebensmittelverbeiter und der Handel haben sich bereits darauf eingestellt und brauchen verlässliche Vorgaben, um in den Umbau der Tierhaltung investieren zu können.
Die Empfehlungen der Borchert-Kommission zum Umbau der Tierhaltung sollten weiterhin Richtschnur sein, auch für den Bereich der Umbau-Förderung. Diese sollte nur für die zukunftsfähigen Stufen greifen: 3,4 und 5.“
Hintergrund:
Das Gesetz zur Kennzeichnung ist aktuell zunächst für frisches Schweinefleisch in Kraft getreten. Dabei gelten die Regeln nur für die Lebensphase in der Mast und nicht für die Aufzucht oder die Schlachtung. Fleisch, Milch und Eier aus artgerechter Haltung sind bereits jetzt klar an der Bio-Kennzeichnung zu erkennen. Bio-Schweine werden von Beginn an nach den strengen Bio-Vorgaben gehalten. Ferkel werden wesentlich länger von den Sauen gesäugt. Bio-Schweine haben ca. 50 Prozent mehr Platz als in der höchsten konventionellen Stufe vorgesehen ist. Sie haben Auslauf und bekommen naturverträglich angebautes Bio-Futter. Die Antibiotikagaben sind sehr streng begrenzt. Ein Bio-Hof darf nur so viele Schweine halten, wie der Boden verträgt, um das Grundwasser zu schützen.