Europäisches Patentamt entscheidet über Beschwerde von Keine Patente auf Saatgut!
Die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) wird am 11. Juli die Beschwerde gegen ein Patent (EP2814316) der Firma BASF (Nunhems) auf buschig wachsende Wassermelonenpflanzen und deren Früchte verhandeln und voraussichtlich auch entscheiden. Keine Patente auf Saatgut! geht rechtlich gegen das Patent vor, weil es nicht erfinderisch ist und die Patentierung von konventionell gezüchteten Pflanzensorten in Europa verboten ist.
Der buschige Wuchs der Pflanzen entstand durch Zufall und wurde laut Patentschrift lediglich entdeckt. Der Vorteil: Für den Anbau dieser Pflanzen wird weniger Fläche benötigt.
Das EPA hatte das Patent 2021 erteilt, weil der Patentinhaber zusätzlich ein übliches Verfahren (Erzeugung von Triploidie) eingesetzt hat, um die Anzahl der Kerne zu reduzieren. Doch dieses seit vielen Jahren übliche Verfahren hat auf den Wuchs der Pflanzen keinerlei Einfluss, die Kombination der Merkmale ‚buschiger Wuchs‘ und ‚Kernlosigkeit‘ ist nicht erfinderisch.
2023 wurde der Einspruch zurückgewiesen, dagegen hatte Keine Patente auf Saatgut! eine Beschwerde eingereicht, über die jetzt entschieden werden soll. Die Erfolgsaussichten der Beschwerde sind schwer einzuschätzen. In ähnlichen Fällen hatte das EPA in der Regel für die Patentinhaber entschieden.
Die Verhandlung findet zu einem brisanten Zeitpunkt statt: In Brüssel wird über die künftige Regulierung von Pflanzen aus Neuer Gentechnik verhandelt. Dabei geht es auch um Patente auf Saatgut. Dass EU-Parlament fordert, dass Patente auf Pflanzen aus Neuer Gentechnik ebenso verboten werden sollen, wie die aus klassischer Züchtung.
Keine Patente auf Saatgut! fordert von der Politik, dass zumindest Patente auf klassische Züchtung ausnahmslos verboten werden. Dieses Patent können den Zugang zu biologischem Material blockieren, das von allen Zuchtunternehmen benötigt wird, unabhängig davon, ob traditionell gezüchtet oder per Gentechnik eingegriffen wird.
In Europa erlaubt der sogenannte Sortenschutz, dass konventionell gezüchteten Sorten von Zuchtunternehmen dazu verwendet werden dürfen, um noch bessere Sorten zu züchten und zu vermarkten. Dagegen können Patente dazu genutzt werden, den Zugang zur biologischen Vielfalt, der für die Züchtung unverzichtbar ist, zu behindern oder auch zu blockieren. Werden derartige Patente erteilt, können langfristig nur noch große Konzerne wirtschaftlich überleben. Sie entscheiden dann, was angebaut und geerntet wird, welche Lebensmittel zum Verkauf angeboten werden und welche Preise dafür zu bezahlen sind.
- Der Patentfall: www.no-patents-on-seeds.org/de/patentfaelle/buschige-melone
- Aktueller Bericht: www.no-patents-on-seeds.org/en/report-patents
- Anhörung Patent Buschige Melone (PDF)