Erfinder der Seitan-Wurst: EU-Entscheidung gegen „vegane Wurst“ ist ein Rückschritt

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Das EU-Parlament hat am 8. Oktober beschlossen, dass Bezeichnungen wie „Wurst“ oder „Burger“ künftig ausschließlich Fleischprodukten vorbehalten sein sollen.

Bio-Pionier Klaus Gaiser

Der schwäbische Vegan- und Bio-Pionier Klaus Gaiser, Erfinder der Seitan-Wurst und Gründer der TOPAS GmbH, dem Hersteller der Traditionsmarke Wheaty, kritisiert den Beschluss scharf.

Das Europäische Parlament hat am 8. Oktober 2025 beschlossen, dass Bezeichnungen wie „Wurst“, „Burger“ oder „Steak“ künftig ausschließlich Produkten aus Fleisch vorbehalten sein sollen. Mit 355 zu 247 Stimmen fiel die Mehrheit der konservativen und rechten Fraktionen für die Gesetzesänderung. Die Entscheidung ist noch nicht endgültig: Sie muss erst durch den Rat der Mitgliedsstaaten und die Europäische Kommission bestätigt werden.

„Wir sehen in diesem Vorstoß nicht nur einen Angriff auf die Vielfalt pflanzlicher Ernährung, sondern auch ein deutliches Beispiel für die Einflussnahme der Fleischlobby auf politische Entscheidungen“, sagt Klaus Gaiser, Geschäftsführer der TOPAS GmbH, Hersteller der bio-veganen Traditionsmarke Wheaty und Erfinder der Seitan-Wurst.

Die Imitation von Fleisch durch Weizeneiweiß ist kein Neuzeit-Trend, sondern eine bereits 1500 Jahre alte, originär vegetarische Tradition, die ihren Ursprung unter buddhistischen Mönchen in China hat. Gaiser lernte die Herstellung von Seitan im Zuge von Studienreisen in Asien in den 1970er Jahren und war vor 32 Jahren der erste, der Würste auf Basis von Weizeneiweiß, wie sie heute in jedem Supermarkt erhältlich sind, in den deutschen Naturkosthandel einführte.

„Die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher kann heutzutage sehr wohl zwischen pflanzlichen und tierischen Produkten unterscheiden“, ergänzt Miikka Gaiser, ebenfalls Geschäftsführer der TOPAS GmbH. „Studien zeigen, dass Begriffe wie ‚veganer Burger‘ korrekt eingeordnet werden, solange die Kennzeichnung transparent ist. Ein Zwang zur Umbenennung schafft daher keine Klarheit, sondern verwirrt Verbraucher, bremst Innovation und belastet gerade auch kleine Hersteller mit unnötigen Kosten.“

Hinter der Gesetzesinitiative stehen mächtige wirtschaftliche Interessen. Seit Jahren versucht die Fleischbranche, etablierte Produktnamen exklusiv für sich zu beanspruchen – aus Sorge, pflanzliche Alternativen könnten ihren Absatz schmälern. Frankreich hatte ein vergleichbares Gesetz bereits 2018 schon einmal umgesetzt – mit Bußgeldern von bis zu 300.000 Euro bei Verstößen.

„Wer hätte gedacht, dass eine Seitan-Wurst die Fleischindustrie ins Schwitzen bringt?“, kommentiert Klaus Gaiser ironisch. „Schon in der Vergangenheit hatten wir mit ähnlichen Vorstößen zu kämpfen: 2016 drohte uns der ‚Herkunftsverband Thüringer Rostbratwurst‘ mit Klage – ‚Justiz-Streit um die Veggie-Wurst‘ titelte die Bild-Zeitung damals –, 2019 wurde im EU-Parlament schon einmal ein Namensverbot versucht. Damals starteten wir zusammen mit anderen Herstellern eine Petition dagegen, und das Verbot konnte noch abgewendet werden.“

Die jetzige Entscheidung des EU-Parlaments sieht er als einen Rückschritt – „nicht nur für die pflanzliche Ernährung und für den Verbraucherschutz, sondern für den gesunden Menschenverstand“, so Gaiser, und weiter: „Statt Innovation zu fördern, versucht man, mit künstlichen Sprachregelungen die Realität im Supermarkt zu zensieren. Die Menschen wissen genau, was sie kaufen – sie brauchen kein Sprachverbot, sondern einfach ehrliche Informationen.“

Die TOPAS GmbH lehnt ein solches Verbot ausdrücklich ab. „Sollte die Gesetzgebung greifen, werden wir weiterhin alles daransetzen, dass unsere Produkte unter den bekannten Bezeichnungen bestehen bleiben“, betont Miikka Gaiser, und ergänzt: „Wenn nötig, suchen wir kreative Lösungen – aber niemals auf Kosten von Klarheit und Identität. Für uns ist klar: Eine Wurst kann selbstverständlich auch vegan sein – und das sollte sie auch bleiben.“

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