Deutsche Umwelthilfe fordert nach gerichtlicher Klarstellung ein sofortiges Anwendungsverbot nach Widerruf der Zulassung. Oberverwaltungsgericht stellt klar: Bundesamt muss Einzelfall-Entscheidungen zu Aufbrauchfristen treffen Trotz EU-Verbot erlaubt die deutsche Pestizidzulassungsbehörde BVL die weitere Verwendung des Pestizids Cadou
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