Mengenschwelle für Folienverpackungen und Lebensmittelbehälter auf 500 Gramm festgelegt. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks begrüßt die Entscheidung des Umweltbundesamtes, die Anwendung des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) anzupassen und eine Mengenschwelle von 500 Gramm für Folienverpackungen und Lebensmittelbehälter
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