Jahresbericht 2024 des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms

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Im Jahr 2024 haben die Behörden der Länder insgesamt 2.138 Kontrollen im Pflanzenschutzmittelhandel durchgeführt.

Sie prüften unter anderem, ob das Personal sachkundig ist und die angebotenen Pflanzenschutzmittel (PSM) zugelassen sind. In Betrieben der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft wurden bei 4.285 Kontrollen beispielsweise die Qualifikation der Anwendenden, die Pflanzenschutzgeräte oder die Anwendung von PSM überwacht.

In bundesweiten Kontrollschwerpunkten wurden die Beratung beim Verkauf von PSM an Laien, die Anwendung in Zierpflanzen und die Einhaltung des Anwendungsverbots von PSM an Gewässern überprüft.

Das BVL untersuchte bei 203 Pflanzenschutzmitteln, ob ihre Zusammensetzung und die physikalischen, chemischen und technischen Eigenschaften mit der Zulassung übereinstimmen.

Der Handel und die Anwendung von PSM werden in Deutschland systematisch durch die Behörden in einem bundesweit harmonisierten Programm überwacht. Für die Durchführung der Kontrollen und die Ahndung von Verstößen sind die Bundesländer zuständig. Sie übermitteln die Ergebnisse der Kontrollen an das BVL, das die Daten in Form von Jahresberichten zusammenfasst.

Das Heft steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung

bvl.bund.de