Der jährliche Bericht der EFSA über Rückstände von Tierarzneimitteln in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen zeigt, dass die amtlichen Grenzwerte auch im Jahr 2024 in hohem Maße eingehalten werden.
Der Bericht befasst sich mit dem Vorhandensein von zugelassenen und verbotenen pharmakologisch wirksamen Stoffen und deren Rückständen in Lebensmitteln, die von Tieren stammen, darunter Fleisch (Zucht- und Wildfleisch), Milchprodukte, Eier oder Honig. Bei den untersuchten Stoffen handelt es sich unter anderem um Hormone (einschließlich Steroide), Beta-Agonisten (Muskelberuhigungsmittel), antibakterielle Mittel, Antiparasitika und Insektenschutzmittel.
Die neuesten Daten aus dem Jahr 2024
Die Daten im diesjährigen Bericht für das Jahr 2024 stammen aus den EU-Mitgliedstaaten[1] sowie aus Island und Norwegen. Insgesamt lag der Prozentsatz der nicht konformen Proben bei 0,13 % (629 von 493.664 Proben), was mit dem des Vorjahres vergleichbar ist, als die Nichtkonformität bei 0,11 % lag
Der Bericht enthält eine Aufteilung der Proben nach drei Plänen:
- Nationaler risikobasierter Kontrollplan für die Produktion in den Mitgliedstaaten – 0.16% Nichteinhaltung
- Nationaler randomisierter Überwachungsplan – 0,22% Nichteinhaltung
- Nationaler risikobasierter Kontrollplan für Einfuhren aus Drittländern – 0.2 % Nichteinhaltung.
Der Ansatz der EU
Nach der Eurobarometer-Umfrage 2025 zur Lebensmittelsicherheit sind „Antibiotika-, Steroid- oder Hormonrückstände in Fleisch“ für mehr als ein Drittel (36 %) der EU-Bürger eines der Hauptanliegen im Bereich der Lebensmittelsicherheit, wenn auch 3 Prozentpunkte weniger als bei der letzten Umfrage im Jahr 2022.
Der Bericht der EFSA unterstützt Risikomanager in der Europäischen Kommission und in den Mitgliedstaaten bei der Bewertung der Wirksamkeit von Kontrollplänen zur Begrenzung des Vorhandenseins dieser Stoffe in der EU-Lebensmittelkette. Er hilft auch bei der Festlegung von Folgemaßnahmen, um die Nichteinhaltung der Vorschriften in den Folgejahren weiter zu reduzieren.
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Der umfassende Datensatz für den Bericht wird in Kürze über die EFSA Knowledge Junction verfügbar gemacht. Dieses offene Repository soll die Transparenz, die Reproduzierbarkeit und die Verwendbarkeit von Nachweisen bei Risikobewertungen der Lebens- und Futtermittelsicherheit verbessern.
[1] In Übereinstimmung mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft, und insbesondere Artikel 5 Absatz 4 des Windsor-Rahmens (siehe Gemeinsame Erklärung Nr. 1/2023 der Union und des Vereinigten Königreichs in dem durch das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft vom 24. März 2023 eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss, ABl. L 102 vom 17.4.2023, p.87) in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 24 des genannten Rahmens schließt die Bezugnahme auf Mitgliedstaaten für die Zwecke dieser Verordnung das Vereinigte Königreich in Bezug auf Nordirland ein.
