Der Europäische Rechnungshof lädt Sie zu einem Online-Pressebriefing zu seinem aktuellen Sonderbericht über die Lebensmittelkennzeichnung in der EU ein.
- Das Online-Pressebriefing findet am 25. November 2024 um 11.00 Uhr MEZ in englischer Sprache statt (Anmeldung erforderlich). Es gilt eine Sperrfrist.
- Veröffentlichung am selben Tag um 17.00 Uhr MEZ
- Video- und Audio-Statements auf Anfrage
Das Briefing soll Ihnen Gelegenheit geben, sich einen detaillierten Überblick über die Prüfung zu verschaffen und deren Schlussfolgerungen und Empfehlungen in ihren Gesamtzusammenhang zu stellen. Sie erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, den Bericht mit Keit Pentus-Rosimannus, Mitglied des Rechnungshofs, und Vertretern des Prüfungsteams zu diskutieren.
Anmeldung: Bitte teilen Sie uns bis Freitag, 22. November 2024, 13.00 Uhr mit, ob Sie an dem Online-Briefing teilnehmen möchten. Sie erhalten dann detaillierte Anweisungen, wie Sie sich zuschalten können.
Um eine fundierte Diskussion zu ermöglichen, können angemeldete Teilnehmer auf Anfrage im Vorfeld des Briefings den Bericht und die Pressemitteilung erhalten, die jedoch einer Sperrfrist unterliegen. Beide Dokumente werden am selben Tag, dem 25. November 2024, um 17.00 Uhr (MEZ) auf der Website des Europäischen Rechnungshofs veröffentlicht.
Hintergrund
Das Recht der Verbraucher auf umfassende und korrekte Informationen über ihre Lebensmittel hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen, da das Interesse an Gesundheit und Wohlbefinden, Nachhaltigkeit und Transparenz gestiegen ist. Zugleich haben sich auch die Vermarktungspraktiken weiterentwickelt, und die Auswahl an Lebensmitteln hat zugenommen.
Die EU verfügt über ein fortschrittliches und komplexes System zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, das sowohl verbindliche als auch freiwillige Angaben umfasst, gesundheitliche Aspekte und Informationen zur Nachhaltigkeit abdeckt und auf eine Vielzahl verschiedener Regelungen und Logos zurückgreift. Zum Beispiel gibt es mehr als 200 Öko-Label in Europa – viele davon finden bei Lebensmitteln Anwendung. Gemäß den EU-Vorschriften müssen Lebensmittelangaben korrekt, klar und leicht verständlich sein und dürfen den Verbraucher nicht in die Irre führen.
Im Prüfungsbericht wird untersucht, ob die Lebensmittelkennzeichnung in der EU den Verbrauchern dabei hilft, beim Kauf von Lebensmitteln fundierte Entscheidungen zu treffen. Die Prüfer analysierten den EU-Rechtsrahmen und untersuchten, wie nachverfolgt wird, inwiefern die Verbraucher die Etiketten verstehen. Sie nahmen auch die Kontrollen unter die Lupe, mit denen sichergestellt werden soll, dass Lebensmittelunternehmen die Kennzeichnungsvorschriften einhalten und die Verbraucher nicht in die Irre führen.
Pressekontakt:
Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs: press@eca.europa.eu
Vincent Bourgeais: vincent.bourgeais@eca.europa.eu – Mobil: (+352) 691 551 502